Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Akustische und optische Überwachung

Bei der akustischen und optischen Überwachung wird  zwischen einem "großen" und einem "kleinen Lausch- und Spähangriff" unterschieden: Während der "große Lausch- und Spähangriff" die Überwachung von Personen mittels technischer Geräte innerhalb deren Privatsphäre umfasst, bezeichnet man die Überwachung in der Öffentlichkeit oder in der Gegenwart von Ermittlungspersonen als "kleinen Lausch- und Spähangriff".

Die akustische und optische Überwachung ist zulässig

  • im Fall von Entführungen
  • bei verdeckten Ermittlungen
  • bei einer Straftat, die mit mehr als zehn Jahren Haft bedroht ist
  • zur Ausforschung krimineller Organisationen oder terroristischer Vereinigungen

Im Fall von Entführungen kann die Kriminalpolizei die Überwachung von sich aus durchführen, ansonsten ist eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das Gericht ( BMJ) erforderlich. Die Verwendung der dabei gewonnenen Unterlagen als Beweismittel ist detailliert geregelt.

Die Betroffenen der Ermittlungsmaßnahme und die Beschuldigten werden nach Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen über die Durchführung im Nachhinein von der Staatsanwaltschaft durch Zustellung der Anordnung und der gerichtlichen Bewilligung informiert.

Unabhängiger Rechtsschutzbeauftragter

Wird eine akustische oder optische Überwachung bei Personen vorgenommen, die normalerweise von der Zeugenaussage befreit sind (z.B. Rechtsanwälte, Psychiater), wird die Bewilligung, Anordnung, Genehmigung und Durchführung durch eine besondere, gesetzlich vorgesehene Rechtsschutzinstanz, nämlich dem unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten überprüft.

Der unabhängige Rechtsschutzbeauftragte überprüft auch die Überwachung von Personen, die eines mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechens oder des Verbrechens der kriminellen Organisation bzw. der terroristischen Vereinigung verdächtigt werden und Personen, die mit solchen Beschuldigten Kontakt haben.

Der Rechtsschutzbeauftragte legt bei der Prüfung des Eingriffs besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Grundrechte des von der Überwachung Betroffenen, der von dem Eingriff in der Regel keine Kenntnis hat. Der Rechtsschutzbeauftragte kann in bestimmten Fällen Einspruch gegen eine Anordnung oder Beschwerde gegen die Bewilligung einer Ermittlungsmaßnahme erheben.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion