Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Mitnahme von Alkoholika aus anderen EU-Staaten
Allgemeines
Für in der EU gekaufte Waren sind bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU grundsätzlich keine Abgaben mehr zu bezahlen (freier Warenverkehr).
Eine Ausnahme besteht jedoch bei alkoholischen Getränken. Für diese sind nur dann keine Abgaben zu bezahlen, wenn sie der eigenen, privaten Verwendung dienen. Ein Eigenbedarf wird angenommen, wenn folgende Mengen nicht überschritten werden:
- Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein): 90 Liter oder
- Bier: 110 Liter oder
- Spirituosen: 10 Liter oder
- andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 Vol.-Prozent: 20 Liter oder
- eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren
Wenn nicht nur eine dieser Waren, sondern eine Kombination (z.B. Wein und Bier) mitgenommen wird, gilt folgendes:
Jede einzelne Menge entspricht 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, zählt die Gesamtmenge.
Beispiel
50 Prozent der Weinmenge und 50 Prozent der Biermenge, also 45 Liter Wein und 55 Liter Bier, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.
Wenn diese Mengen überschritten werden, muss dargelegt werden, dass die Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Bei der Einreise nach Österreich aus einem anderen EU-Staat werden grundsätzlich keine Kontrollen durchgeführt. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
1. Wenn eine Flugreise außerhalb der EU begonnen hat und in der EU bloß umgestiegen wurde. Das Gepäck wurde dann nämlich umgeladen, ohne dass in dem EU-Staat, in dem umgestiegen wurde, eine Zollkontrolle erfolgen hätte können.
2. Gewisse Kontrolltätigkeiten müssen trotz der Freiheiten innerhalb der EU noch durchgeführt werden. Diese haben z.B. den Zweck, den Handel mit verbotenen Waren zu unterbinden.
Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.
Besonderheiten für manche Gebiete von EU-Ländern
Für manche Gebiete von EU-Ländern gelten Besonderheiten:
- Gleich wie die Einreise aus Nicht-EU-Staaten ist die Einreise aus bzw. von z.B. den Färöer Inseln, Grönland, Helgoland, Büsingen, Frankreichs überseeischen Gebieten, Ceuta und Melilla.
- Keine Einhebung von Zöllen aber sehr wohl die Einhebung von sonstigen Eingangsabgaben (z.B. Einfuhrumsatzsteuer) erfolgt bei der Einreise aus bzw. von z.B. den Ålandinseln, den französischen überseeischen Departements, den Kanalinseln und den Kanarischen Inseln.
Das bedeutet, dass man zwar z.B. 10 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent mitnehmen darf, davon aber nur 1 Liter abgabenfrei ist (wie bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land). Für die restlichen 9 Liter Spirituosen müssen die entsprechenden Steuern (z.B. Einfuhrumsatzsteuer und Alkoholsteuer) bezahlt werden. Zoll wird dafür jedoch keiner eingehoben.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen