Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Was ist Cyber-Mobbing, Cyber-Bullying, Cyber-Stalking?
Cyber-Mobbing und Cyber-Bullying
Cyber-Mobbing (auch Cyber-Bullying) bezeichnet das absichtliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen, Belästigen oder Ausgrenzen anderer über digitale Medien. Ziel ist es, eine andere Person fertig zu machen und Macht auszuüben.
Diese Form der Gewalt findet vor allem im Internet (z.B. in sozialen Netzwerken, Chats, Messengern, E-Mails oder Onlinespielen) oder per Handy (z.B. in Form von Nachrichten, Anrufen, Fotos oder Videos) statt.
Im Gegensatz zu herkömmlichem Mobbing kennt Cyber-Mobbing keine räumlichen Grenzen und kann somit rund um die Uhr fortgeführt werden. Für die Opfer gibt es keine Pause.
Der Begriff "Mobbing" stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt so viel wie "anpöbeln", "über jemanden herfallen". Dabei ist eine Person wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg negativen Handlungen eines Einzelnen oder einer Gruppe ausgesetzt, mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung des Opfers. Mobbing ist gekennzeichnet durch systematisch durchgeführte Kränkungen, Verletzungen, Demütigungen, Drohungen oder sexuelle Belästigungen. Die Situationen zeichnen sich zudem durch ein Macht-Ungleichgewicht zwischen Opfern und Täterinnen/Täter (meist sind es mehrere) aus. Die Handlungen werden von den Ausführenden häufig bagatellisiert und geschehen im Verborgenen. Daher ist Mobbing für Lehrende, Eltern, Arbeitskolleginnen/Arbeitskollegen oder Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber oft schwer zu erkennen.
Grundsätzlich kann zwischen drei Formen von Mobbing unterschieden werden:
- Verbales Mobbing (Verspotten, Verbreiten von Gerüchten etc.)
- Physisches Mobbing (Schlagen, Stoßen etc.)
- Psychisches Mobbing (Ignorieren, Ausschluss aus einer Gruppe etc.)
Seit dem 1. Jänner 2016 ist "Cyber-Mobbing" strafbar.
Cyber-Stalking
Beim in Österreich strafbaren Cyber-Stalking werden das Internet oder andere Kommunikationstechnologien wie z.B. das Handy benutzt, um andere Personen beharrlich zu verfolgen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 107a Strafgesetzbuch (StGB)
- § 107c Strafgesetzbuch (StGB)
