Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Kündigung eines Mietvertrags durch den Mieter
Bei der Kündigung eines Mietvertrags muss neben der Befristung von Mietverträgen beachtet werden, ob das Mietverhältnis in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt.
Die Kündigung eines Mietvertrags sollte zur Sicherheit mit einem eingeschriebenen Brief mit Rückschein erfolgen. Eine Kündigung ist nur mit Unterschrift wirksam. Eine bloße formlose Kündigung per E-Mail ist nicht gültig.
Befristeter Mietvertrag
Im Falle eines befristeten Haupt- oder Untermietvertrages einer Wohnung im Voll- bzw. Teilanwendungsbereich des MRG kann die Mieterin/der Mieter oder die Untermieterin/der Untermieter den Mietvertrag
- nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses
- gerichtlich oder schriftlich
- unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist
- jeweils zum Monatsletzten
kündigen.
Beispiel
Frau A hat einen befristeten Mietvertrag und lebt seit über einem Jahr in ihrer Wohnung. Sie möchte am 31. Dezember ausziehen. Ihre Kündigung muss daher spätestens bis zum 30. September beim Vermieter einlangen.
Im Falle eines befristeten Haupt- oder Untermietvertrages, der zur Gänze vom MRG ausgenommen ist, endet der Mietvertrag grundsätzlich erst mit dem Ablauf der Befristung, außer es liegt für eine vorzeitige Beendigung ein wichtiger Grund vor (z.B. Unbewohnbarkeit der Wohnung).
Unbefristeter Mietvertrag
Auch bei einem unbefristeten Mietvertrag muss die Mieterin/der Mieter gerichtlich oder schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat, Kündigungstermin ist in der Regel der Monatsletzte. Es muss jedoch auf jeden Fall überprüft werden, was im jeweiligen Mietvertrag vereinbart wurde.
Beispiel
Frau B hat im unbefristeten Mietvertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart, und zwar jeweils zum Monatsletzten. Sie möchte am 31. Dezember ausziehen. Ihre Kündigung muss daher spätestens bis zum 30. November bei der Vermieterin/beim Vermieter einlangen.
Rückzahlung der Kaution
Bei der Rückstellung der Wohnung an die Vermieterin/den Vermieter ist es ratsam, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, in dem die ordnungsgemäße Rückstellung der Wohnung bestätigt wird bzw. Schäden dokumentiert werden können.
Wenn die Vermieterin/der Vermieter die ordnungsgemäße Rückstellung der Wohnung bestätigt hat, muss sie/er die Kaution unverzüglich zurückbezahlen. Wird die Kaution nicht zurückbezahlt, ist eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution unter Setzung einer Frist ratsam, bevor sie gerichtlich eingeklagt wird.
Zum Formular
Rechtsquellen
- Mietrechtsgesetz (MRG)
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz