Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Einreichung der Zivildiensterklärung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt neun Monate. Wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde, hat das Recht, statt des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten.
Die Glaubhaftigkeit solcher Gewissensgründe wurde bis zur Zivildienstgesetz-Novelle 1991 von einer Kommission geprüft. Seither genügt eine bloße Zivildiensterklärung, die bestimmten formellen Anforderungen entsprechen muss.
Fristen
Die Zivildiensterklärung kann ab erstmaliger Feststellung der Tauglichkeit für den Wehrdienst (diese wird nach dem Ende des Stellungsverfahrens durch das Militärkommando ausgestellt) eingebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt hat der Bewerber jedenfalls sechs Monate und darüber hinaus bis vor dem zweiten Tag der Einberufung zum Präsenzdienst Zeit, eine Zivildiensterklärung abzugeben.
Zuständige Stelle
Die Zivildiensterklärung ist entweder direkt bei der Stellungskommission, sonst bei dem nach dem Hauptwohnsitz des Wehrpflichtigen zuständigen Militärkommando schriftlich einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllte Zivildiensterklärung
Dieses Formular ist auch bei der Stellungskommission, bei der Zivildienstserviceagentur sowie bei Jugendorganisationen erhältlich.
Zusätzliche Informationen
In der Zivildiensterklärung können auch Wünsche bezüglich der Zivildiensteinrichtung und dem Dienstleistungsbereich angegeben werden. Informationen zu Einrichtungen sind auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur zu finden.
Die Abgabe einer Zivildiensterklärung ist nicht möglich:
- Vom zweiten Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst bis zur Entlassung aus diesem oder bis zur Behebung des Einberufungsbefehles (d.h. nach Erhalt eines Einberufungsbefehles und während der Leistung des Präsenzdienstes ist die Einbringung einer Zivildiensterklärung jedenfalls ausgeschlossen).
- Nach der vollständigen Leistung des Grundwehrdienstes für drei Jahre, gerechnet von dem Tag, für den der Wehrpflichtige einberufen war.
- Wenn der Wehrpflichtige wegen einer mit Vorsatz begangenen gerichtlich strafbaren Handlung, bei der Waffengewalt gegen Menschen angewendet oder angedroht wurde oder die im Zusammenhang mit Waffen oder Sprengstoff begangen wurde, verurteilt wurde, es sei denn, dass die Verurteilung getilgt ist oder der Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister unterliegt. Eine Anwendung oder Androhung von Waffengewalt nach dieser Bestimmung liegt vor, wenn dabei eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes oder ein anderes gleichwertiges Mittel verwendet wurde.
- Bei Zugehörigkeit zu einem Wachkörper.
- Für die Dauer eines Jahres nach Einbringung einer Widerrufserklärung zu einer bestehenden Zivildienstpflicht oder nach deren Aufhebung.
Weiterführende Links
Zum Formular
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt