Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Nachholen des Lehrabschlusses
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung
- Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung
- Kosten
- Weiterführende Links
Allgemeines
Auch Personen mit Berufserfahrung oder Lehrlinge, die ihre Lehre nicht beenden konnten, können zur Lehrabschlussprüfung antreten (Lehrabschlussprüfung "im zweiten Bildungsweg").
Voraussetzungen
Personen mit abgebrochener Lehre
Personen, die
- mindestens die Hälfte der Lehrzeit, allenfalls unter Berücksichtigung eines Lehrzeitersatzes, nachweisen und
- für die keine Möglichkeit besteht, einen Lehrvertrag für die fehlende Lehrzeit abzuschließen,
können zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden.
Der frühestmögliche Prüfungstermin ist dabei der, zu dem der Lehrling bei Beginn einer Lehre mit 1. Juli des Jahres, in dem sie/er die Schulpflicht beendet hat, frühestens die Prüfung hätte ablegen dürfen.
Bei der Lehrabschlussprüfung entfällt die theoretische Prüfung bei positivem Abschluss der letzten Klasse der Berufsschule oder einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule
Personen mit Berufserfahrung
Personen ab 18 Jahren,
- die so lange zumeist als Hilfskraft beschäftigt waren, dass sie die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse auf andere Weise als durch eine formale Lehrausbildung erworben haben, oder
- die durch den Besuch entsprechender Kurse die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben,
können die Lehrabschlussprüfung ohne vorangegangene Lehrzeit ablegen.
Personen mit Behinderung, die im Zuge von Rehabilitationsmaßnahmen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, können auch unter 18 Jahren zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden.
Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung
Für viele Lehrberufe gibt es Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung. Es gibt verschiedene Stellen, die Vorbereitungskurse anbieten, z.B. das BFI oder das WIFI. Im Normalfall sind die Vorbereitungskurse berufsbegleitend. Die Vorbereitung auf die Prüfung dauert meistens circa ein Jahr.
Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung
Der Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung muss bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) gestellt werden.
Kosten
Neben allfälligen Kosten für einen Vorbereitungskurs ist die Prüfungsgebühr zu bezahlen. Es gibt jedoch Förderungen. Informationen zu Förderungen für das Nachholen eines Lehrabschlusses finden sich in der Datenbank der Bildungsförderungen.
Weiterführende Links
- Datenbank der Bildungsförderungen (→ BMBWF)
- Lehrabschluss einfach nachholen. Auch neben dem Job! (→ WAFF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft