Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zur Kaufabwicklung
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Käuferinnen/Käufer von Grundstücken in Österreich.
Tipp
Wegen der Komplexität der mit dem Eigentumserwerb von Liegenschaften zusammenhängenden rechtlichen Fragen ist es in der Regel sinnvoll, die Hilfe einer Notarin/eines Notars (→ ÖNK) bzw. einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes (→ ÖRAK) bei der Vertragsverfassung und Verbücherung des Eigentumsrechtes in Anspruch zu nehmen.
Die Angebotspalette von Grundstücken ist groß; es gibt darunter aber auch Angebote, die auf den ersten Blick sehr günstig erscheinen, aber nicht so vorteilhaft sind, wie man annimmt. Der Preis eines Grundstücks wird vom freien Markt bestimmt, Auskünfte über den Quadratmeterpreis erhalten Sie bei Immobilienmaklerinnen/Immobilienmaklern oder Sachverständigen, ein verbindlicher "Preis-Index" existiert nicht.
Denken Sie daran, einen beglaubigten Grundbuchauszug zu verlangen. Es gibt daneben auch Belastungen einer Immobilie, die nicht aus dem Grundbuchsauszug abgelesen werden können. Die Kaufentscheidung muss daher wohlüberlegt getroffen werden. Umso mehr deshalb, weil insbesondere gebrauchte Immobilien zumeist ohne Gewährleistung für Sachmängel verkauft werden.
Fragen Sie sich, warum die Eigentümerin/der Eigentümer das Grundstück verkaufen will! Überprüfen Sie, ob der Wert des Grundstücks auch in Zukunft gegeben ist oder ob mit einem Wertverlust (z.B. wegen geplanter Industrie- oder Straßenbauprojekte) zu rechnen ist. Definieren Sie, ob Sie das Grundstück selbst nutzen wollen, oder ob Sie an eine Vermietung denken.
Tipp
Bestehen Sie beim Kauf einer Liegenschaft auf eine treuhändige Abwicklung. Diese sichert sowohl der Erwerberin/dem Erwerber als auch der Veräußerin/dem Veräußerer die Rechtsposition, die vereinbart wurde und ersparen Sie sich so weitschweifende Erhebungen über die Bonität der Vertragspartnerinnen/der Vertragspartner.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer