Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Treuhandschaft

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Käuferinnen/Käufer von Grundstücken in Österreich.

Wird der Kaufbetrag beispielsweise durch einen von einer Bank bereitgestellten Kredit bezahlt, der durch ein verbüchertes Pfandrecht gesichert wird, wird der Kauf in der Regel durch die Treuhandschaft einer Notarin/eines Notars (→ ÖNK) bzw. einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts (→ ÖRAK) abgewickelt.

In diesem Fall überweist das Kreditinstitut den Kaufbetrag nicht direkt an die Käuferin/den Käufer bzw. Verkäuferin/Verkäufer, sondern an eine Notarin/einen Notar bzw. eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt, die/der den Geldbetrag in Verwahrung nimmt und auf einem "Anderkonto" als Treuhänderin/Treuhänder aufbewahrt.

Die Auszahlung an die Verkäuferin/den Verkäufer erfolgt erst dann, wenn alle Bedingungen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrags erfüllt sind (z.B. die Lastenfreistellung des Grundstücks und die Eintragung der Käuferin/des Käufers ins Grundbuch und damit verbundene Pfandrechte oder Hypotheken).

Übernahme der Treuhandschaft durch einen Notar

Übernimmt eine Notarin/ein Notar (→ ÖNK) eine derartige Treuhandschaft, so hat sie/er diese spätestens vor der ersten Verfügung über das Treugut in das Treuhandregister des österreichischen Notariats einzutragen.

Sie erhalten auf Verlangen eine Registrierungsbestätigung von der Notarin/dem Notar.

Übernahme der Treuhandschaft durch einen Rechtsanwalt

Die Rechtsanwaltskammern Österreichs gewährleisten durch eingerichtete Treuhandbücher den korrekten Umgang mit anvertrautem Geld. Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt (→ ÖRAK) hat Beginn und Beendigung der Treuhandschaft dem Treuhandbuch zu melden.

Tipp

Duplikate der Kontoauszüge sind an die Treugeberin/den Treugeber zu übermitteln. Damit ist für sie/ihn ein entsprechender Versicherungsschutz verbunden.

Vorteile der Treuhandschaft

Eine solche Treuhandschaft ist aber auch in anderen Fällen der Abwicklung des Kaufvertrags sinnvoll, um beide Vertragsteile gegen wirtschaftliche Risken abzusichern.

  • Absicherung der Verkäuferin/des Verkäufers
    Mit der Übergabe des eintragungsfähigen Kaufvertrags samt Aufsandungserklärung an die Käuferin/den Käufer hat diese/dieser alles in der Hand, um die Einverleibung und den Erwerb des Eigentums zu erwirken. Zur Einverleibung der neuen Eigentümerin/des neuen Eigentümers in das Grundbuch ist eine so genannte Aufsandungserklärung erforderlich, mit der die Verkäuferin/der Verkäufer der Einverleibung des Eigentumsrechts für die Käuferin/den Käufer ausdrücklich zustimmt. Diese Aufsandungserklärung wird üblicherweise schon in den Text des Kaufvertrags aufgenommen. Die Verkäuferin/der Verkäufer aber verfügt über keinerlei Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises.
  • Absicherung der Käuferin/des Käufers
    Wurde der Kaufpreis bereits vor der Einverleibung des Eigentumsrechts oder vor einer Anmerkung einer Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung bezahlt, besteht die Gefahr, durch zwischenzeitliche bücherliche Eintragung gegen die Verkäuferin/den Verkäufer geschädigt zu werden. Dabei könnte es der Käuferin/dem Käufer passieren, dass die Verkäuferin/der Verkäufer betrügerisch die Liegenschaft noch einmal verkauft oder verpfändet. Oder dass vor Einverleibung des Eigentumsrechts durch die Käuferin/den Käufer eine Exekution gegen die Verkäuferin/den Verkäufer eingeleitet und die Exekutionsmaßnahmen auf Grund des grundbücherlichen Prioritätsgrundsatzes gegen die Käuferin/den Käufer fortgesetzt würden.

Eine andere Art der Absicherung der Käuferin/des Käufers besteht auch in der "Anmerkung der beabsichtigten Veräußerung". Damit kann ein bestimmter bücherlicher Rang für eine spätere Veräußerung begründet werden.

Aus diesen Gründen ist es in der Praxis ganz allgemein üblich und ratsam, eine Treuhänderin/einen Treuhänder heranzuziehen, die/der beiden Parteien des Kaufvertrags verantwortlich und bei Fehlern auch schadenersatzpflichtig ist. Dieser/diesem wird der eintragungsfähige Kaufvertrag samt Aufsandungserklärung übergeben und der Kaufpreis überwiesen.

Beide Parteien beauftragen die Treuhänderin/den Treuhänder damit, nach der Überweisung des Kaufpreises auf das Treuhandkonto die Einverleibung des Eigentums zu bewirken und nach erfolgreicher Einverleibung den Kaufpreis an die Verkäuferin/den Verkäufer weiterzuleiten.

Tipp

Ganz allgemein sollten Sie bei einem Grundstückskauf alle Schritte gut überlegen und von Beratungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Misstrauen Sie dabei aber jedenfalls solchen Angeboten, die Ihnen als besonders günstig und mit Zeitdruck offeriert werden!

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer