Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) – Verzicht bzw. vorzeitige Beendigung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Verzicht
Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.
Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.
Beispiel
Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.
Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.
Hinweis
Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.
Vorzeitige Beendigung
Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.
Fristen
Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.
Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben
Verfahrensablauf
Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.
Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.
Kosten
Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.
Zusätzliche Informationen
Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).
Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Informationsblatt zum Kinderbetreuungsgeld (→ BKA)
- Zuverdienstmöglichkeiten und individuelle Zuverdienstgrenze – Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem) (→ BKA)
Rechtsgrundlagen
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt