Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gelindere Mittel
Kann der Zweck der Untersuchungshaft durch gelindere Mittel erreicht werden, darf eine Untersuchungshaft nicht angeordnet oder fortgesetzt werden.
Gelindere Mittel sind unter anderem
- der Beschuldigte gelobt, dass er bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens
- nicht flieht,
- sich nicht verborgen hält,
- sich nicht ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft von seinem Aufenthaltsort entfernt,
- der Beschuldigte gelobt, dass er keinen Versuch unternimmt, die Ermittlungen zu erschweren,
- der Beschuldigte gelobt – in Fällen von Gewalt in Wohnungen –, dass er jeden Kontakt mit dem Opfer unterlässt und
- die Weisung eine bestimmte Wohnung und deren unmittelbare Umgebung nicht zu betreten oder
- ein bereits erteiltes Betretungsverbot oder
- eine einstweilige Verfügung nicht zu übertreten, samt Abnahme aller Schlüssel zu dieser Wohnung,
- der Beschuldigte erhält die Weisung, an einem bestimmten Ort oder bei einer bestimmten Familie zu wohnen oder eine bestimmte Wohnung, bestimmte Orte oder bestimmten Umgang zu meiden oder sich alkoholischer Getränke oder andere Suchtmittel zu enthalten oder einer geregelten Arbeit nachzugehen,
- der Beschuldigte erhält die Weisung, jeden Wechsel des Aufenthaltes anzuzeigen oder sich in bestimmten Zeitabständen bei der Kriminalpolizei oder einer anderen Stelle zu melden,
- die vorübergehende Abnahme von Identitäts-, Kraftfahrzeugs- oder sonstigen Berechtigungsdokumenten des Beschuldigten,
- der Beschuldigte erhält vorläufige Bewährungshilfe,
- der Beschuldigte muss eine Kaution oder Bürgschaft leisten. Diese Möglichkeit der Entlassung gegen Kaution oder Bürgschaft besteht nur dann, wenn der Haftgrund der Fluchtgefahr besteht, die Straftat nicht strenger als mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und der Beschuldigte die beiden ersten oben genannten Gelöbnisse abgibt,
- der Beschuldigte erhält mit seiner Zustimmung die Weisung, sich einer Entwöhnungsbehandlung oder sonst einer medizinischen Behandlung oder einer Psychotherapie oder einer gesundheitsbezogenen Maßnahme zu unterziehen.
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion