Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Schutzzonen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Sogenannte Schutzzonen sollen die unmittelbare Umgebung insbesondere von Schulen, Kindergärten und Kindertagesheimen sicherer machen.
Zu diesem Zweck kann die Sicherheitsbehörde einen bestimmten Ort mit einer Verordnung zur Schutzzone erklären. Eine Schutzzone umfasst ein sogenanntes Schutzobjekt (z.B. Schule) und einen Bereich im Umkreis von höchstens 150 m um das Schutzobjekt.
Wird eine Schutzzone errichtet, sollen möglichst viele der Betroffenen darüber informiert werden, z.B. durch Aushang des Verordnungstextes in der Schutzzone sowie im Umfeld der Zone. Um besonders schützenswerte Personen in der Schutzzone tatsächlich zu schützen, kann die Polizei Personen, von denen bestimmte Gefahren ausgehen, wegweisen und ihnen das Betreten der Schutzzone verbieten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Einrichtung einer Schutzzone ist, dass an diesem Ort überwiegend minderjährige Menschen in besonderem Ausmaß von gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB), nach dem Verbotsgesetz (VerbotsG) oder nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) bedroht sind. Die strafbaren Handlungen müssen nicht direkt gegen Minderjährige selbst gerichtet sein; es genügt, wenn die Gefahr für den zu schützenden Personenkreis mittelbar entsteht, wie etwa durch weggeworfene Spritzen von Drogensüchtigen.
Treffen diese Voraussetzungen zu, wird per Verordnung der örtliche und zeitliche Umfang der Schutzzone festgelegt. Der zeitliche Umfang ist auf bestimmte Zeiträume einzuschränken, wenn der gewünschte Schutz dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Fristen
Die Verordnung einer Schutzzone tritt nach längstens sechs Monaten außer Kraft. In jedem Fall ist die Verordnung von der Behörde aber aufzuheben, sobald eine Gefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Sie kann aber auch bei Vorliegen der Voraussetzungen neuerlich erlassen werden.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion
- Die Bezirksverwaltungsbehörde, d.h.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs: der Bürgermeister
Verfahrensablauf
Errichtung einer Schutzzone
Eine Schutzzone kann von der Sicherheitsbehörde von Amts wegen eingerichtet werden. Die/der Verfügungsberechtigte des Schutzobjektes (z.B. die Schulleitung) kann die Einrichtung auch bei der Sicherheitsbehörde anregen.
Zur Beschleunigung des Verfahrens ist es hilfreich, die Anregung zu begründen und Vorschläge für die örtliche und zeitliche Begrenzung der Schutzzone zu machen.
Rechtsgrundlagen
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Verbotsgesetz 1947 (VerbotsG)
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres