Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Aktive Wahlberechtigung bei Europawahlen

Aktiv wahlberechtigt bei Europawahlen, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Personen,

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich,
  • spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind,
  • in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung ihr aktives Wahlrecht verloren haben und
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Inland werden automatisch in die Europa-Wählerevidenz eingetragen. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") müssen ebenso wie nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich einen Antrag stellen, um in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen zu werden.

Auslandsösterreicher

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) haben das Recht, an Europawahlen in Österreich teilzunehmen und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen. Hierfür ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich.

Jene Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die ihren Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, haben das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder muss beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgegeben werden.

Nähere Informationen zur Eintragung von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern in die Europa-Wählerevidenz finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich können ebenfalls entscheiden, ob sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftsmitgliedstaates wählen möchten. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich. Bei diesem Antrag muss eine förmliche Erklärung abgegeben werden, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu wollen.

Nähere Informationen zur Eintragung von anderen EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. In dieses können Sie vor der Wahl in einem bestimmten Einsichtszeitraum Einsicht nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag dagegen stellen. Nähere Informationen zur Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis) finden sich auf oesterreich.gv.at.

Bei der Europawahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch eine besondere Wahlbehörde ("Fliegende Wahlkommission") angefordert werden.

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (die auf Antrag in einer österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz eingetragen sind) sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres