Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeine Informationen
Gewisse Anschaffungen können oft nur über eine Fremdfinanzierung getätigt werden. In diesem Fall können Banken das notwendige Kapital zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass die Bank einen Kredit vergibt.
Der Begriff "Kredit" stammt aus dem Lateinischen. Er leitet sich vom Wort "credere" (glauben, vertrauen) ab. Bei der Kreditvergabe ist eine solide Vertrauensbasis zwischen Kreditgeberin/Kreditgeber und Kreditnehmerin/Kreditnehmer sehr wichtig. Die Kreditgeberin/der Kreditgeber (im Regelfall die Bank) vertraut auf die Rückzahlung des ausgeliehenen Geldbetrags und die Bezahlung der Zinsen. Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer vertraut auf die Auszahlung des vereinbarten Geldbetrags zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Wer einen Kredit aufnimmt, muss für diese Leistung bezahlen. Daher sollte in jedem Fall genau überlegt werden, ob die Kreditfinanzierung wirklich der richtige Weg ist, um die Anschaffung zu tätigen. Grundsätzlich sollten Kredite nur für längerfristige Investitionen aufgenommen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass den offenen Kreditraten immer auch noch ein gewisser Wert der mit dem Kredit angeschafften Güter gegenübersteht. Als Grundregel gilt daher, dass die Kreditlaufzeit die voraussichtliche Nutzungsdauer der mit Fremdgeld finanzierten Anschaffungen nicht übersteigen sollte.
Seit dem 2010 ist aufgrund einer EU-Richtlinie das neue Verbraucherkreditgesetz in Kraft, das zahlreiche Schutz- und Informationsbestimmungen zugunsten der Verbraucherinnen/Verbraucher enthält. Seit 2016 gibt es − aufgrund einer weiteren EU-Richtlinie − für Liegenschaftskredite besondere Bestimmungen, die im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) geregelt sind.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Verbraucherkreditgesetz (VKrG)
- Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz