Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gestaltung von A2-, B- und C-Blatt
Die Grundbuchseintragungen im A2-, B- und C-Blatt werden nach Nummern (LNR) und innerhalb dieser Nummern nach Kleinbuchstaben geordnet, d.h. dass jeder Eintragung auch ein Kleinbuchstabe zugeordnet ist.
Eine neue Nummer erhalten "selbstständige" Eintragungen, d.h. Eintragungen, die nicht unmittelbar zu einer anderen Eintragung gehören, diese werden chronologisch zugeordnet. Hingegen werden andere Eintragungen unter einem weiteren Buchstaben – unter der Nummer der Eintragung, zu der sie gehören – vorgenommen.
Jede Eintragung beginnt mit der Anführung der sogenannten Tagebuchzahl – das ist die Zahl jenes Grundbuchsaktes, in dem die Entscheidung über die Eintragung getroffen wird. Anschließend folgt der Text der Eintragung.
Beispiel
Ein Superädifikat wird durch "Ersichtlichmachung der Urkundenhinterlegung" wie folgt eingetragen: "Urkundenhinterlegung an Gst. ... (Aktenzahl der Urkundenhinterlegung, also UH .../...)".
Löschung einer Eintragung
Wenn eine Eintragung gelöscht wird, dürfen deren Ordnungsmerkmale in der Regel nicht neu vergeben werden.
Ausnahme: Beispielsweise die Wiederherstellung einer Eintragung auf Grund einer Rekursentscheidung.
Eine bestimmte Eintragung ist daher durch ihre Ordnungsmerkmale für alle Zeiten individualisiert. Die gelöschte Eintragung verschwindet nur aus dem aktuellen Bestand, bleibt jedoch gespeichert und kann in dem sogenannten "Verzeichnis der gelöschten Eintragungen" nachgelesen werden.
Grundsätzlich wird dieser Umstand der Übertragung in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen daraus ersichtlich, dass in der Reihenfolge der LNR oder Buchstaben eine entsprechende Lücke auftritt.
Beispiel
Eintragung im B-Blatt, in der die Buchstaben "a" bis "d" und "f" fehlen – "g" tatsächlich die bislang letzte Eintragung unter der LNR ist:
Der Hinweis "gelöscht" scheint im Grundbuch nur dann auf, wenn die Eintragung unter der letzten LNR oder innerhalb der LNR unter dem letzten Buchstaben in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen übertragen worden ist.
Beispiel
Wenn eine nachfolgende Eintragung durchgeführt wird, wird der Hinweis "gelöscht" automatisch wieder entfernt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz