Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Studium und Behinderung
- Uniability und Behindertenreferate
- Behindertengerechte Arbeitsplätze
- Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen
- Finanzielle Unterstützungen
- Weiterführende Links
Uniability und Behindertenreferate
Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:
- Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
- Studienbegleitung
- Erfahrungsaustausch
- Interessensvertretung
- Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
- Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
- Öffentlichkeitsarbeit
Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.
Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt.
Behindertengerechte Arbeitsplätze
Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.
Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.
Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen
SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium
Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.
Das Stipendium setzt sich zusammen aus:
- Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
- Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.
Finanzielle Unterstützungen
Erhöhte Studienbeihilfe
Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.
Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig.
Studienunterstützung
Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).
Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde.
Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.
Förderung des Sozialministeriumservice
Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.
Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- → Uniability
- Studieren mit Behinderung (→ BMBWF)
- Sozialfonds (→ ÖH)
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF)
- Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS)
- Studienbeihilfenbehörde (→ Österreichische Studienbeihilfenbehörde)
- → NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz