Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Dauer der Lehrausbildung
Die Dauer der Lehrzeit ist in den Ausbildungsordnungen festgelegt und liegt – je nach Lehrberuf – zwischen zwei und vier Jahren. Der Lehrvertrag wird für diese Zeitdauer abgeschlossen.
Die Lehrzeit dauert kürzer, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Wenn bereits eine Lehrzeit im gleichen oder in einem fachlich verwandten Lehrberuf absolviert worden ist, muss diese angerechnet werden. Die Dauer der Anrechnung ist in der Lehrberufsliste festgelegt. Auskunft erteilt die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO).
- Wer bereits einen mindestens dreijährigen Lehrberuf erlernt oder eine Schule (AHS, BMS, BHS) abgeschlossen hat, kann einen (anderen) mindestens dreijährigen Lehrberuf in einer um ein Jahr verkürzten Lehrzeit erlernen.
- Wer bereits eine (insbesondere berufsbildende) Schule abgeschlossen hat, kann sich diese Zeiten bei fachlich verwandten Lehrberufen anrechnen lassen. Erforderlich ist eine Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb. Im Zweifelsfall ist die fachliche Verwandtschaft von Schulausbildung und Lehrberuf von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) zu beurteilen.
- Wer bereits im Ausland Ausbildungszeiten gesammelt hat, kann sich diese ebenfalls nach Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb anrechnen lassen.
Die Lehrzeit (Lehrausbildung) endet grundsätzlich mit dem im Lehrvertrag angegebenen letzten Ausbildungstag. Falls die Lehrabschlussprüfung aber bereits vor diesem Tag erfolgreich abgelegt wird, endet die Lehrzeit mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung abgelegt worden ist.
Weiterführende Links
- Liste der Lehrberufe von A-Z (→ BMAW) (Angaben zu Ausbildungsvorschriften und Anrechnungsmöglichkeiten)
- Weiterbeschäftigungspflicht: Weiterarbeit nach Ende der Lehre (→ AK)
- Beendigung und vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses (→ AK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft