Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Steuerliche Hinweise

Arbeitnehmer

Wird das Fahrrad für berufliche Fahrten verwendet, kann Kilometergeld als Werbungskosten abgesetzt werden. Es sind dies 0,38 Euro pro Kilometer. Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit 570 Euro pro Jahr. Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der 0,38 Euro pro Kilometer einem beruflichen Einsatz von 1.500 Kilometern.

Fahrten mit dem Fahrrad zwischen Wohnort und Arbeitsplatz werden durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale im Zuge der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt.

Unternehmer

Bei überwiegender betrieblicher Nutzung (dazu zählen auch die Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte) des Fahrrades (also über 50 Prozent) können die Anschaffungskosten eines Fahrrades zur Gänze im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, wenn die Anschaffungskosten nicht mehr als 1.000 Euro (ab dem Jahr 2023, davor 800 Euro) betragen. Falls die Anschaffungskosten diesen Betrag übersteigen, müssen diese auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (idR fünf Jahre, sowohl für normale als auch E-Fahrräder) verteilt abgeschrieben werden.

Hinweis

Es können auch laufende, belegte Reparaturen geltend gemacht werden.

Diese Gesamtaufwendungen aus Anschaffung und Reparaturen können dann im Verhältnis von privater und betrieblicher Nutzung gewinnmindernd abgesetzt werden.

Das Fahrrad-Kilometergeld kann bei überwiegend betrieblicher Nutzung nicht beansprucht werden.

Wird das Fahrrad zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt, kann Kilometergeld abgesetzt werden. Es sind dies 0,38 Euro pro Kilometer. Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit 570 Euro pro Jahr. Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der 0,38 Euro pro Kilometer einem betrieblichen Einsatz von 1.500 Kilometern.

Letzte Aktualisierung: 3. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen