Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Taufe

Allgemeine Informationen

Im Allgemeinen erfolgt der Eintritt bzw. die Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft im Rahmen einer Tauffeier bzw. durch einen feierlichen Akt in der jeweiligen Gemeinde.

Es werden folgende zwei Taufarten unterschieden:

  • Kindertaufe
  • Erwachsenentaufe

In den meisten Religionsgemeinschaften wird die Taufe üblicherweise im Säuglings- oder Kindesalter durchgeführt. Die Eltern können aber auch einen späteren als geeignet erscheinenden Zeitpunkt wählen. Bei Kindern, deren Elternteile unterschiedlichen Konfessionen angehören, können die Eltern entscheiden, in welcher Kirche bzw. nach welcher Konfession das Kind getauft werden soll.

Bei der Erwachsenentaufe werden Täuflinge in einem ca. ein Jahr dauernden Katechumenat auf die Taufe vorbereitet.

In der Regel bestehen für eine Taufe folgende Voraussetzungen:

  • Bereitschaft der/des Gläubigen, die Glaubensgrundsätze anzuerkennen
  • Bereitschaft der Eltern, ihr Kind im Sinne der Religionsgemeinschaft zu erziehen

Hinweis

Möchten Sie Ihr Kind bzw. sich selbst taufen lassen, erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Pfarramt bzw. Sekretariat der jeweiligen Religionsgemeinschaft, welche konkreten Voraussetzungen zu erfüllen sind, welche Dokumente für die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft notwendig sind und ob Taufpatinnen/Taufpaten oder Zeuginnen/Zeugen vorgesehen sind.

Nach der Taufe wird dem Täufling in der Regel von der jeweiligen Religionsgemeinschaft eine Bestätigung (z.B. in christlichen Kirchen: der Taufschein) ausgestellt.

Voraussetzungen

BEISPIEL: Römisch-katholische Kirche

Taufpatinnen/Taufpaten müssen

  • katholisch getauft und gefirmt sein und das heilige Sakrament der Eucharistie (Erstkommunion) empfangen haben,
  • katholisch sein (d.h. sie dürfen nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein),
  • mindestens 16 Jahre alt sein und
  • ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen.

Achtung

Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, können nicht als Taufpatinnen/Taufpaten fungieren.

Die Taufpatin/der Taufpate wird vom Täufling oder von seinen Eltern ausgewählt. Die Eltern können selbst nicht Taufpatinnen/Taufpaten sein. Gemeinsam mit einer katholischen Taufpatin/einem katholischen Taufpaten können auch orthodoxe Christinnen/Christen als Taufpatin/Taufpate zugelassen werden.

Als Taufzeuginnen/Taufzeugen - zusätzlich zur katholischen Taufpatin/zum katholischen Taufpaten - sind auch evangelische Christinnen/Christen zugelassen.

Zuständige Stelle

BEISPIEL: Römisch-katholische Kirche

Das Pfarramt, das für den Wohnort des Täuflings zuständig ist

Hinweis

Die Taufe kann mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Wohnpfarre auch in einer anderen Pfarre stattfinden.

Erforderliche Unterlagen

BEISPIEL: Römisch-katholische Kirche

  • Geburtsurkunde des Täuflings
  • Meldebestätigung des Täuflings und der Taufpatinnen/der Taufpaten
  • Taufscheine der Eltern
  • Die Eltern sind verheiratet:
  • Ein Elternteil ist nicht katholisch:
    • Einverständniserklärung zur katholischen Taufe und Kindeserziehung
  • Taufschein der Taufpatin/des Taufpaten bzw. der Taufpatinnen/der Taufpaten mit Firmungsbestätigung auf der Rückseite des Taufscheines
  • Die Taufpatin/der Taufpate ist verheiratet:
    • Kirchlicher Trauschein

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion