Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


PayPass/NFC-Kontaktlos – das kontaktlose Bezahlen

Allgemeines zu kontaktlosem Bezahlen

Die Technologie "Near Field Communication" (NFC) ermöglicht das Bezahlen mit Bankomatkarte/Kreditkarte nur durch einfaches Hinhalten der Karte an ein Kartenlesegerät ohne PIN-Eingabe bzw. Unterschrift. Dadurch soll der Bezahlvorgang beschleunigt werden. Das kontaktlose Bezahlen funktioniert nur bei sehr kleinem oder keinem Abstand der Karte zum Kartenlesegerät.

Zum kontaktlosen Bezahlen ist es notwendig, dass sowohl die Bankomatkarte/Kreditkarte als auch das Kartenlesegerät mit der entsprechenden Funktion ausgestattet sind (bei Maestro®-Bankomatkarten handelt es sich um die Technologie "Maestro® Kontaktlos"). Jene Karten/Lesegeräte, mit denen kontaktloses Bezahlen möglich ist, sind mit dem PayPass-Logo bzw. dem Kontaktlos(NFC)-Symbol gekennzeichnet.

Kontaktlos-Symbol

"Quelle: Payment Services Austria GmbH"

Die meisten Banken statten seit Mitte des Jahres 2013 neue Bankomatkarten automatisch mit der NFC-Funktion aus. Nähere Informationen dazu erteilt die jeweilige Bank bzw. das jeweilige Kreditkartenunternehmen.

Begrenzung der kontaktlosen Transaktionen

Um im Falle eines Diebstahls der Karte den Schaden zu begrenzen, ist es nur möglich, fünf Mal einen Betrag von jeweils bis zu 50 Euro ohne PIN-Eingabe bzw. Leistung einer Unterschrift zu bezahlen. Auch nach Verbrauch von insgesamt 125 Euro muss eine PIN-Eingabe bzw. Leistung einer Unterschrift erfolgen. Somit kann im Falle eines Verlustes der Karte jede Person mit ihr um bis zu 125 Euro einkaufen, ohne einen Code eingeben bzw. eine Unterschrift leisten zu müssen. Daher ist Vorsicht geboten, ein Verlust/Diebstahl ist sofort zu melden.

Haftung bei Verlust oder Diebstahl

Bei der Haftung für einen Schaden, der durch Verlust oder Diebstahl einer Bankomatkarte/Kreditkarte mit NFC-Funktion entstanden ist, ist entscheidend, ob die Karte durch Fahrlässigkeit abhanden gekommen ist. Wenn die Karteninhaberin/der Karteninhaber nicht einmal leicht fahrlässig gehandelt hat, haftet grundsätzlich die Bank für den Schaden.

Wenn die Bankomatkarte/Kreditkarte wegen leichter Fahrlässigkeit gestohlen wurde bzw. verloren ging, haftet die Karteninhaberin/der Karteninhaber grundsätzlich mit einem Maximalbetrag von 150 Euro, für den darüber hinausgehenden Betrag die Bank.

Handelte die Karteninhaberin/der Karteninhaber jedoch grob fahrlässig, haftet sie/er grundsätzlich für den gesamten Betrag, der bis zum Einlangen der Meldung des Diebstahls bzw. Verlustes abgehoben/verfügt wurde.

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion