Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Arbeitsleben

In vielen Fällen arbeitet die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte im Betrieb der Partnerin/des Partners. Oft ist es auch der Fall, dass eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte ausschließlich den Haushalt führt.

Wenn die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte erkrankt ist, hat die Partnerin/der Partner die Möglichkeit einer Pflegefreistellung durch seine Arbeitgeberin/seinen Arbeitgeber.

Lebensgefährte arbeitet im Betrieb des Partners

Oft arbeiten Familienangehörige aber auch Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten im Betrieb der Partnerin/des Partners mit. Nicht immer ergibt sich daraus auch ein aufrechtes Arbeitsverhältnis, vor allem dann nicht, wenn die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte nur teilweise mitarbeitet. Daher ist es sinnvoll sich vertraglich abzusichern, um im Fall einer Trennung von Ihrer Partnerin/Ihrem Partner nicht leer auszugehen.

Achten Sie daher darauf, dass ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis begründet wird oder dass Sie als "stiller Gesellschafter" am Unternehmen beteiligt werden.

Lebensgefährte führt den Haushalt

Für Leistungen im Haushalt während einer aufrechten Lebensgemeinschaft besteht im Allgemeinen kein Anspruch auf Entlohnung. Dies gilt für Arbeitsleistungen (Haushaltsführung, Pflege) genauso wie für materielle Leistungen (Lebensmitteleinkäufe, Unterhaltskosten, Freizeitaufwendungen etc.).

Hinweis

Leistungen, wie etwa die Führung des Haushaltes durch eine Lebensgefährtin/einen Lebensgefährten, können nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft grundsätzlich nur dann zurückgefordert werden, wenn ein Partnerschaftsvertrag geschaffen wurde.

Eine vertragliche Vereinbarung über Unterhaltsleistungen kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte von der Partnerin/dem Partner die Aufgabe seiner Berufstätigkeit erwartet. Dies ist oft der Fall wenn eine Partnerin/ein Partner die Haushaltsführung zur Gänze übernimmt oder Kinder oder alte bzw. kranke Menschen pflegt.

Tipp

Da durch schriftlich festgesetzte Verträge verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, sollten Sie daher nicht aus Kostengründen auf den Vertragsabschluss verzichten. Das Verfassen des Vertrages sollte einer Notarin/einem Notar (→ ÖNK) oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (→ ÖRAK) übertragen werden.

Pflegefreistellung bei Krankheit des Partners

Wenn Ihre Partnerin/Ihr Partner erkrankt, haben Sie das Recht auf Pflegefreistellung durch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber.

Ausführliche Informationen über die Inanspruchnahme und Dauer der Pflegefreistellung (→ USP) finden sich auf USP.gv.at unter Dienstverhinderung (→ USP).

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer