Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Das Europäische Parlament

Die 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die Unionsbürgerinnen/Unionsbürger. Sie werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten direkt von den Bürgerinnen/Bürgern gewählt. Das Europäische Parlament besitzt dadurch eine "direkte demokratische Legitimation". Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU.

Aufgaben des Europäischen Parlaments

Die zentralen Aufgaben des Europäischen Parlaments sind:

  • Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften
  • Demokratische Kontrolle
  • Haushaltskontrolle

Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften/Zusammenarbeit mit dem Rat

Seit dem Jahr 2009 wurden die politischen Wirkungsbereiche des Europäischen Parlaments erweitert. Dabei spielt die Tatsache, dass das Europäische Parlament dem Rat gleichgestellt ist, eine zentrale Rolle. Das Parlament arbeitet nun in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Rat der EU an der inhaltlichen Ausgestaltung der EU-Rechtsvorschriften, die sie dann auch gemeinsam verabschieden. Dieses Verfahren nennt sich "ordentliches Gesetzgebungsverfahren" und die überwiegende Mehrheit der EU-Rechtsvorschriften werden auf diesem Wege erlassen. Die inhaltlichen Positionen des Europäischen Parlaments werden von den Mitgliedern in den einzelnen parlamentarischen Ausschüssen behandelt. Darüber hinaus muss das Parlament auch bei anderen Entscheidungen der EU seine Zustimmung geben, etwa wenn es um den EU-Beitritt neuer Staaten geht.

Demokratische Kontrolle

Im Rahmen der demokratischen Kontrolle übt das Europäische Parlament auf verschiedene Art und Weise Einfluss auf andere europäische Institutionen aus.

Eine neue EU-Kommission kann ihr Amt erst antreten, wenn das Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Das Europäische Parlament kann außerdem mithilfe eines Misstrauensantrags die Kommission während ihrer Amtszeit dazu zwingen, ihr Amt niederzulegen. Weitere Kontrollmittel sind die regelmäßige Berichterstattung der Kommission an das Parlament und Anfragebeantwortungen. Das bedeutet, dass die direkt gewählten Abgeordneten des Parlaments schriftliche oder mündliche Anfragen an die Kommission stellen, die diese beantworten muss.

Die Parlamentspräsidentin/der Parlamentspräsident hat das Recht, zu Beginn jedes Europäischen Rats die Haltung des Parlaments darzulegen. Anschließend muss die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rats dem Parlament einen Bericht über die Sitzung vorlegen.

Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auch auf den Rat der EU. Die Abgeordneten richten regelmäßig schriftliche oder mündliche Anfragen an den Rat und können darum bitten, neue politische Maßnahmen einzuleiten. Die hohe Vertreterin/der hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt außerdem an jenen Plenardebatten teil, die mit Außen-, Sicherheits- oder Verteidigungspolitik zu tun haben.

Darüber hinaus bearbeiten die Abgeordneten des EU-Parlaments Petitionen von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern und setzen Untersuchungsausschüsse ein.

Haushaltskontrolle

Das Parlament verabschiedet jährlich gemeinsam mit dem Rat der EU den Haushalt der Europäischen Union. Der Haushaltsausschuss des Parlaments kontrolliert, wie die Haushaltsmittel ausgegeben werden und beurteilt jedes Jahr den Umgang der Kommission mit dem Vorjahreshaushalt.

Zusammensetzung und Europawahl

Die Zahl der Abgeordneten pro Mitgliedstaat richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl. Sie beträgt pro Mitgliedstaat mindestens sechs und höchstens 96 Abgeordnete. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt – anlässlich dieser wird die Abgeordnetenzahl der einzelnen Staaten für die kommenden fünf Jahre neu festgelegt. Seit dem Jahr 1979 werden die EU-Parlamentarierinnen/EU-Parlamentarier direkt gewählt. Dabei haben die Bürgerinnen/Bürger die Möglichkeit, Kandidatinnen/Kandidaten von Listen der nationalen Parteien zu wählen. Diese werden, nach Auszählung der nationalen Stimmen und deren Gewichtung, von den einzelnen Parteien nach Brüssel entsandt.

Die letzten Wahlen zum Europäischen Parlament fanden vom 23. Mai bis 26. Mai 2019 statt. Da nicht in allen Ländern der EU der Sonntag Wahltag ist, findet die Wahl zum Europäischen Parlament über einen festgesetzten Zeitraum statt. Der Wahltag in Österreich für die Europawahl 2019 war der 26. Mai 2019.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion