Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Sandl |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Sarleinsbach |
keine Vorgaben |
|
|
Sattledt |
Verordnung |
Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren) |
verboten:
|
Schardenberg |
keine Vorgaben |
|
|
Schärding |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Scharnstein |
Empfehlung |
Verwendung von Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), oder Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen |
zu unterlassen:
|
Scharten |
keine Vorgaben |
|
|
Schenkenfelden |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Schiedlberg |
keine Vorgaben |
|
|
Schlatt |
keine Vorgaben |
|
|
Schleißheim |
Verordnung |
Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern und Rasentrimmern mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) gilt nicht für:
|
verboten:
|
Schlüßlberg |
keine Vorgaben |
|
|
Schönau im Mühlkreis |
keine Vorgaben |
|
|
Schönegg |
keine Vorgaben |
|
|
Schörfling am Attersee |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Schwand im Innkreis |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Schwertberg |
keine Vorgaben |
|
|
Seewalchen am Attersee |
Verordnung |
Verwendung von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotor) |
erlaubt:
verboten:
|
Senftenbach |
keine Vorgaben |
|
|
Sierning |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Sipbachzell |
keine Vorgaben |
|
|
Sonnberg im Mühlkreis |
keine Vorgaben |
|
|
Spital am Pyhrn |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
St. Aegidi |
keine Vorgaben |
|
|
St. Florian |
Verordnung |
Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Kreis- und Kettensäge, Kompressor, Pneumatik- und Hydraulikhammer, Laubbläser, Laubsammler und Schredder/ |
verboten:
|
St. Georgen am Fillmannsbach |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
St. Georgen am Walde |
keine Vorgaben |
|
|
St. Georgen an der Gusen |
keine Vorgaben |
|
|
St. Georgen im Attergau |
keine Vorgaben |
|
|
St. Gotthard im Mühlkreis |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
St. Johann am Wimberg |
keine Vorgaben |
|
|
St. Leonhard bei Freistadt |
keine Vorgaben |
|
|
St. Marien | Empfehlung | Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
St. Marienkirchen am Hausruck |
keine Vorgaben |
|
|
St. Marienkirchen bei Schärding |
keine Vorgaben |
|
|
St. Martin im Innkreis |
keine Vorgaben |
|
|
St. Martin im Mühlkreis | Empfehlung | Garten- und Pflegearbeiten, die starken Lärm im Siedlungsbereich |
zu unterlassen:
|
St. Nikola |
Verordnung |
Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Gartenhäcksler |
verboten:
|
St. Oswald bei Haslach |
keine Vorgaben |
|
|
St. Pantaleon |
Verordnung |
Verwendung bzw. Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) gilt nicht für: Verwendung bzw. Betrieb im Rahmen eines Gewerbe-, und Industriebetriebes und die ortsübliche |
erlaubt:
verboten:
|
St. Peter am Hart |
Verordnung |
Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) |
verboten:
|
St. Peter am Wimberg |
keine Vorgaben |
|
|
St. Radegund |
keine Vorgaben |
|
|
St. Thomas |
keine Vorgaben |
|
|
St. Thomas am Blasenstein |
keine Vorgaben |
|
|
St. Ulrich bei Steyr |
Verordnung |
Rasenmähen mit motorbetriebenen Rasenmähern |
verboten:
|
St. Ulrich im Mühlkreis |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
St. Veit im Innkreis |
keine Vorgaben |
|
|
St. Veit im Mühlkreis |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
St. Willibald |
keine Vorgaben |
|
|
Steegen |
keine Vorgaben |
|
|
Steinbach am Ziehberg |
Empfehlung |
Gebrauch von motorbetriebenen Gartengeräten |
zu unterlassen:
|
Steinerkirchen an der Traun |
Verordnung |
Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Kreissägen |
verboten:
|
Steinshaus |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern, die von Verbrennungs- oder Elektromotoren angetrieben werden |
verboten:
|
Steyr |
Verordnung |
Verwendung bzw. Betrieb von lärmerregenden Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungs- oder Elektromotoren, insbesondere von Rasenmähern (z.B. Benzinrasenmäher) zusätzlich: Verwendung von mit Verbrennungs-motoren angetriebenen Modellflugkörpern oder sonstigen Modellfahrzeugen sowie Motorsensen, Laubsaugern, Kreis- und Motorsägen, Pressluftkompressoren, Trenn-, Fräs-, Bohr-, Hobel-, und Schleifmaschinen sowie von Abfall- und Holzzerkleinerungs-anlagen, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden |
verboten:
|
Steyregg |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Straß im Attergau |
keine Vorgaben |
|
|
Stroheim |
keine Vorgaben |
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion