Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Kfz-Import aus Drittländern
- Kauf des Kfz in einem Drittland
- Zollformalitäten an der ausländischen Grenze
- Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)
- Amtswege in Österreich
Kauf des Kfz in einem Drittland
Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.
Achtung
Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.
Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:
- Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
- Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
- Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden. - Eventuell Präferenznachweise
Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.
Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).
Zollformalitäten an der ausländischen Grenze
- Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
- beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
- Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.
Achtung
Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.
Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)
Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:
- Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
- Versandanmeldung (elektronisch)
- Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
- Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)
An Abgaben sind zu entrichten:
- 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
- Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
- 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
- Normverbrauchsabgabe
Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.
Amtswege in Österreich
- Typisierung des importierten Kfz
- Normverbrauchsabgabe (→ USP) (NOVA) beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) entrichten
- Kfz-Zulassung
Hinweis
Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.
Weiterführende Links
- Zuständigkeiten der Finanzämter (→ USP)
- Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen