Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Wiener Wahlen

Allgemeines zu Wiener Wahlen

Der Ausdruck "Wiener Wahlen" bezeichnet die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen, die gleichzeitig durchgeführt werden.

Da die Bundeshauptstadt Wien auch ein eigenes Bundesland ist, üben ihre Organe auch gesetzgeberische und Verwaltungsfunktionen auf Landesebene aus. Der Gemeinderat ist zugleich auch Landtag, der Stadtsenat übt auch die Funktionen der Landesregierung aus, der Bürgermeister ist zugleich auch Landeshauptmann.

Der Gemeinderat, der sich aus 100 Personen zusammensetzt, wird jeweils für fünf Jahre gewählt.

In Wien hat jeder der 23 Bezirke ein eigenes "Bezirksparlament", das ist die Bezirksvertretung, die von den Bürgerinnen/Bürgern gewählt wird. Diese Bezirksvertretungen setzen sich aus den Bezirksräten zusammen, deren Anzahl von der Zahl der Einwohnerinnen/der Einwohner abhängt.

Der Wiener Bürgermeister sowie der Stadtsenat werden in der ersten Sitzung der Funktionsperiode vom Gemeinderat gewählt.

Aktive Wahlberechtigung

Bei Wiener Wahlen aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, bei den Bezirksvertretungswahlen alle EU-Bürgerinnen/Bürger,
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • in Wien ihren Hauptwohnsitz haben.

Hinweis

Bei den Bezirksvertretungswahlen besteht auch für nichtösterreichische EU-Bürgerinnen/nichtösterreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien die Möglichkeit zu wählen und zu kandidieren. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung in die Wählerevidenz, die in Wien von Amts wegen erfolgt. Bei Wiener Gemeinderatswahlen sind EU-Bürgerinnen/EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft jedoch nicht wahlberechtigt, da der Gemeinderat in Wien zugleich der Landtag ist. Der Landtag als gesetzgebendes Organ darf nach der österreichischen Bundesverfassung nur von österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern gewählt werden.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

In das Wählerverzeichnis können Sie Einsicht nehmen oder dagegen einen Berichtigungsantrag stellen. Mehr dazu finden Sie unter Registrierung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis).

Eine Stimmabgabe bei Wiener Wahlen ist auch mittels Wahlkarte (in jenen Wahllokalen innerhalb des Gemeindegebietes, die Wahlkarten entgegennehmen, oder mittels Briefwahl) möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) angefordert werden.

Es besteht keine Wahlpflicht!

Passive Wahlberechtigung

Bei Wiener Wahlen passiv wahlberechtigt, d.h. zur Kandidatur berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, bei den Bezirksvertretungswahlen alle EU-Bürgerinnen/Bürger,
  • die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • in Wien ihren Hauptwohnsitz haben.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion