Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Rasenmähzeiten in Salzburg

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Saalbach-Hinterglemm 

Verordnung 

sämtliche lärmerzeugende Tätigkeiten 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Saalfelden 

Verordnung 

Verwendung von Maschinen und Geräten mit über 50 dB, wie Motorrasenmäher, Motorkettensäge, Kreissäge, Hobelmaschine, Kompressor, Schlagbohrhammer udgl. im Freien

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • 10 bis 12 Uhr 

Salzburg 

Verordnung 

Verwendung von mit Verbrennungs- oder Elektromotor betriebenen Gartengeräten (z.B. Benzinrasenmäher), insbesondere Rasenmäher sowie Laubbläser und Laubsammelgeräte

zusätzlich:

auf öffentlichen Grundflächen gestattet, wenn das Betreiben der Geräte im öffentlichen Interesse gelegen ist

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • 10 bis 12 Uhr 

Sankt Gilgen 

Verordnung 

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 9 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • 10 bis 12 Uhr

Sankt Martin am Tennengebirge 

keine Vorgaben 

 

 

Sankt Veit im Pongau

Verordnung 

lärmerzeugende Tätigkeiten wie z.B. Baumaßnahmen, Rasenmähen mit Explosionsmotoren, Teppichklopfen etc.

verboten:

  • täglich
    • 7 bis 10 Uhr
    • 12 bis 16 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr 

Schleedorf 

Verordnung 

Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport- und Freizeitgeräten  

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13:30 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Schwarzach im Pongau 

Verordnung 

Verwendung von lärmverursachenden Gartengeräten, insbesondere motorbetriebenen Rasenmähern, Rasentrimmern, Häckslern, Heckenscheren etc., weiters von anderen lärmverursachenden Geräten wie Motorsägen, Kreissägen, Hochdruckreinigern, Schlagbohrmaschinen 
etc. im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Schwarzach 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • bis 9 Uhr
    • 12 bis 14 Uhr
    • 18 bis 20 Uhr
    • ab 20 Uhr 

Seeham

Verordnung

Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, und Freizeitgeräten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 19 bis 8 Uhr

(Gilt nur in der Zeit von 1. Mai bis 30. September)

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Seekirchen am Wallersee 

Verordnung 

Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport-, und Freizeitgeräten 

gilt nicht für:

Vereine in Ausübung anerkannten Brauchtums

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn und Feiertag
    • ganztägig

Straßwalchen

Empfehlung Rasenmähen, Benutzung von Kreis- und Motorsägen, Heckenscheren, Hochdruckreinigern und anderen Maschinen mit ähnlich starker Lärmentwicklung

zu unterlassen: 

  • täglich 
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 20 Uhr

verboten:

  • täglich
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Strobl 

Verordnung 

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und lautstarken Elektromotoren 

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • bis 9 Uhr
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • bis 9 Uhr
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig