Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zur Adoption
Allgemeines zur Freigabe zur Adoption
Wenn eine werdende Mutter ihr Kind nicht behalten kann, besteht die Möglichkeit, es zur Adoption freizugeben. Es wird empfohlen, bereits während der Schwangerschaft unverbindlich Kontakt mit einer Adoptionsberatungsstelle aufzunehmen. Dort erhalten betroffene Frauen eine unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.
Werdende Mütter, die sich gegen eine persönliche Betreuung entscheiden, können ihr Kind auch anonym in einem Krankenhaus zur Welt bringen oder es unmittelbar nach der Geburt in einem sogenannten "Babynest" abgeben. In beiden Fällen ist die medizinische Versorgung von Mutter und Kind gesichert. Frauen, die sich dafür entscheiden, müssen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten.
Nach der Geburt kann die Mutter eine Einwilligungserklärung zur Adoption unterzeichnen und dabei die gewünschte Adoptionsform festlegen, also eine Inkognitoadoption, eine offene Adoption oder halb offene Adoption. Danach wird von der Adoptionsstelle nach geeigneten Adoptiveltern gesucht. In bestimmten Fällen ist zusätzlich die Zustimmung weiterer Personen erforderlich, etwa des Vaters.
Die Einwilligung zur Adoption kann bis zur gerichtlichen Bewilligung widerrufen werden. Diese Frist beträgt in der Regel etwa sechs Monate. Während dieses Zeitraums wird beobachtet, wie es dem Kind in der neuen Familie geht und ob sich die adoptierende Person oder das adoptierende Paar als geeignet erweisen. Auch die adoptierende Person oder das adoptierende Paar können innerhalb dieser Zeit noch von der Adoption zurücktreten.
Allgemeines zur Adoption eines Kindes
Die Gründe, ein Kind adoptieren zu wollen, sind vielfältig. Eine Adoption eröffnet allen Beteiligten neue Chancen: für das Kind, für die abgebenden Eltern und für die adoptierende Person oder das adoptierende Paar. Aufgrund der hohen Zahl an Interessierten müssen Bewerberinnen/Bewerber um eine Adoptopn meist mit längeren Wartezeiten rechnen.
Auch für adoptierende Personen gilt ein Anspruch auf Elternkarenz. Ein Anspruch auf Wochengeld besteht hingegen nicht, da dieser mit Schwangerschaft und Entbindung verknüpft ist.
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Justiz