Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Freiwillige Höherversicherung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Höherversicherung entspricht einer freiwilligen Zusatzversicherung. Sie bietet den Versicherten jeweils auf Antrag die Möglichkeit, durch eine einkommensunabhängige Beitragszahlung ihren künftigen Pensionsanspruch zu erhöhen.
Eine Höherversicherung kann jederzeit begonnen oder beendet werden.
Höhe der Leistungen
Als Leistung aus der Höherversicherung wird ein besonderer Steigerungsbetrag zur Pension gewährt. Je jünger man bei der Zahlung ist, umso höher ist der Prozentsatz. Die Höhe dieser Art von Zusatzpension steht in einem direkten Verhältnis zur Höhe der einbezahlten Beiträge; die Beiträge werden auch entsprechend aufgewertet.
Hinweis
Der besondere Steigerungsbetrag zur Pension ist zu 75 Prozent steuerfrei; die restlichen 25 Prozent werden gemeinsam mit der Pension versteuert. Falls der Erhöhungsbetrag aus gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) prämienbegünstigten Beiträgen resultiert, ist dieser zur Gänze steuerfrei.
Der Steigerungsbetrag wird 14-mal jährlich gemeinsam mit der Pension ausbezahlt.
Nach dem Ableben des Versicherten oder der Versicherten gehen 60 Prozent des Erhöhungsbetrages an die Witwe/den Witwer und 24 bzw. 36 Prozent an die Waisen über.
Voraussetzungen
Es muss eine Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung vorliegen.
Zuständige Stelle
der Pensionsversicherungsträger
Kosten
Die Höhe der Beiträge kann selbst gewählt werden. Die Beiträge dürfen aber nicht die jeweils geltende Jahreshöchstgrenze (für das Jahr 2024: 12.126 Euro) überschreiten.
Rechtsgrundlagen
das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz des zuständigen Pensionsversicherungsträgers, zum Beispiel
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
- Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz