Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Ausstellung eines Reisepasses – Auslandsösterreicher

Allgemeine Informationen

Hinweis

Wer einen Reisepass beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.

Tipp

Keine Probleme mehr mit abgelaufenen Reisepässen– mit dem Online-Service "Reisepass ablegen" über oesterreich.gv.at steht ein Erinnerungsservice für Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.

In der EU wohnhafte Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Reisepass bei der zuständigen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) ihres Hauptwohnsitzes beantragen, aber auch in jeder anderen österreichischen Botschaft und jedem anderen österreichischen Berufs(general)konsulat innerhalb der EU.

Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die ihren Wohnsitz im NICHT-EU-Ausland haben, kann die Ausstellung eines gewöhnlichen EU-Reisepasses bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) ihres Hauptwohnsitzes im Ausland, aber auch bei einer geographisch ihrem Wohnsitz näher gelegenen Botschaft bzw. einem Berufs(general)konsulat beantragt werden, auch wenn diese bzw. dieses sich nicht im Staat, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, liegt.

Auch einige ausgewählte Honorar(general)konsulate können Anträge entgegennehmen. Für diese zusätzliche Serviceleistung muss allerdings eine Gebühr eingehoben werden.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Reisepass auch bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen. Informationen bezüglich der Beantragung des Reisepasses in Österreich befinden sich in der Lebenslage "Reisepass". Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sollten jedoch beachten, dass es aufgrund der Überprüfung der Staatsbürgerschaft (bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern, die in den letzten fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz im Ausland hatten) zu einer längeren Wartezeit kommen kann.

In Deutschland, Großbritannien und der Schweiz können im Wege der Antragstellung bei der örtlich zuständigen, österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) im Ausland (bzw. bei einem Österreichischen Honorarkonsulat mit Passannahmebefugnis) Pässe mittels eingeschriebener Briefsendung direkt zu den Passwerberinnen/Passwerberb oder den Vertretungsbehörden (Dauer zwischen 3 und 7 Tagen) geschickt werden.

Achtung

Jedes Kind benötigt für einen Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder – sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig – einen Personalausweis).

Im Fall eines Passverlusts im Ausland kann von den österreichischen Vertretungsbehörden (→ BMEIA) ein kurzfristig gültiger Notreisepass zur Heimreise ausgestellt werden. Nach der Rückkehr kann ein neuer gewöhnlicher Reisepass bei der zuständigen Passbehörde beantragt werden.

Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.

Hinweis

Passantragstellerinnen/Passantragsteller können bei ausgewählten österreichischen Vertretungsbehörden (→ BMEIA) im Ausland (bzw. Österreichischen Honorar(general)konsulaten mit Passannahmebefugnis), unter Voraussetzung der örtlichen Zuständigkeit, analog zu dem in Österreich erhältlichen Ein-Tages-Expresspass, einen  BMEIA-Expresspass beantragen. Die Zustellung kann ortsbezogen an die Österreichische Vertretungsbehörde, an ein Österreichisches Honorarkonsulat, aber auch direkt an eine Privatperson erfolgen. Zum Unterschied von der normalen Passbeantragung wird der BMEIA-Expresspass von der Österreichischen Staatsdruckerei spätestens an dem auf die Antragstellung folgenden Werktag produziert und per DHL ins Ausland versendet. Somit kann die Zustellung des Reisepasses innerhalb weniger Arbeitstage erfolgen. Die Kosten für einen BMEIA-Expresspass betragen 220 Euro bzw. 165 Euro für Antragstellerinnen/Antragsteller unter 12 Jahren.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden.

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular/Antragsformular für Minderjährige erhältlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden (→ BMEIA)
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes nach den örtlichen Gegebenheiten, z.B. Aufenthaltstitel, Meldebestätigung etc. (Achtung: Darf bei gewissen Vertretungsbehörden nicht älter als vier Wochen sein)
  • Alter Reisepass/Personalausweis – sofern vorhanden
  • Personenstandserklärung

Die nachfolgend genannten Nachweise sind bei Erstantragstellung vorzulegen, bei weiteren Anträgen kann eine Nichtvorlage mitunter zu längeren Bearbeitungszeiten führen:

Je nach Vertretungsbehörde kann verlangt werden, dass diese Nachweise als Original und als Kopie vorgelegt werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass gegebenenfalls von der Vertretungsbehörde zusätzliche, für die Passausstellung maßgebliche Unterlagen angefordert werden können.

Ausländische Urkunden sind entsprechend den lokalen Bestimmungen beglaubigt oder mit Apostille versehen vorzulegen, sofern keine Beglaubigungsfreiheit mit dem jeweiligen Ausstellungsstaat besteht.

Kosten

Konsulargebühren:

  • Reisepass: 76 Euro
  • Reisepass für Kinder (2 bis 12 Jahre): 30 Euro
  • Reisepass für Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag: gebührenfrei
  • Änderung einer Eintragung oder Ergänzung: 29 Euro
  • Kostenpflichtige Antragstellung bei Honorarkonsulaten: zzgl. 30 Euro für Beantragung eines Reisepasses

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Formulare (auch mehrsprachig) sind auf der Website der jeweils zuständigen Vertretungsbehörde im Ausland (→ BMEIA) verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 7. März 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
  • Bundesministerium für Inneres