Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Besonderheiten im B-Blatt

Die Eintragungen in das B-Blatt werden nach den folgenden Grundsätzen vorgenommen:

  • Jeder Eigentumsanteil (nicht die Eigentümerin/der Eigentümer) wird unmittelbar (ohne Buchstabe) unter einer LNR eingetragen. Die auf diesen Anteil bezüglichen Eintragungen werden im Anschluss daran unter Buchstaben eingetragen. Dazu gehören auch die eigentlichen Eigentumseintragungen.

Beispiel

Hier ist ersichtlich, dass der Anteil im Erbwege auf die derzeitige Eigentümerin/den derzeitigen Eigentümer übergegangen ist:

Beispiel : Eigentumsanteil
  • Die Eigentumsanteile bleiben unter ihrer LNR bestehen, auch wenn die Eigentümerin/der Eigentümer wechselt. Der Anteil geht nur unter, wenn sich seine Größe ändert:
    • Eigentumsübertragung an mehrere Personen
    • Erwerb mehrerer Anteile durch eine Person
    • Eigentumsübertragung an einem Teil eines Anteils
    • Eigentumsübergang und Zusammenziehung mit einem bestehenden Anteil der neuen Eigentümerin/des neuen Eigentümers
    • Teilung des Anteils ohne Eigentumsübergang
    • Zusammenziehung zweier bestehender Anteile einer Eigentümerin/eines Eigentümers

Beispiel

Hier ist das Ergebnis einer Transaktion zu sehen, mit der der Anteil 1 an zwei Käuferinnen/Käufer zu gleichen Teilen verkauft worden ist:

Beispiel: Eigentuemerwechsel
  • Die Beziehung zwischen alten und neuen Anteilen und somit auch die Darstellung von Rechtsübergängen, werden durch entsprechende Hinweise im Verzeichnis der gelöschten Eintragungen hergestellt.
  • Jeder Anteil kann im C-Blatt nur einheitlich belastet sein:
    • Bei Erwerb eines weiteren, anders belasteten Anteils unterbleibt eine Zusammenziehung
    • Bei Erwerb mehrerer verschieden belasteter Anteile ist die Eigentumseintragung bei jedem dieser Anteile vorzunehmen
    • Kommt es nachträglich zu einer teilweisen Belastung eines Anteils, müsste dieser (wie bei der teilweisen Veräußerung) geteilt werden
  • Vormerkungen des Eigentumsrechts werden auf den Anteil eingetragen, auf den sie sich beziehen, d.h. dass die/der einverleibte und vorgemerkte Eigentümerin/Eigentümer unter derselben LNR eingetragen sind. Die Zuordnung weiterer Eintragungen gegen diese Eigentümerin/diesen Eigentümer muss daher durch entsprechende Zusätze in diesen Eintragungen geschehen. Dies gilt auch für Eintragungen gegen eine/einen der beiden Eigentümerinnen/Eigentümer im C-Blatt.

Beispiel

Beispiel: Vormerkung
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz