Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Allgemeinbildende höhere Schule

Ziel und Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist es, den Schülerinnen/den Schülern eine umfassende und vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Studium zu schaffen.

Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.

Jede Schule hat sowohl in der Unter- wie auch in der Oberstufe die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei kann sie auch eigene schulautonome Lehrpläne erlassen. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B. sprachlich, musisch-kreativ, sportlich, naturkundlich-technisch, ökologisch, Informatik etc.).

Schulstufe

5. bis 12. Schulstufe (10. bis 18. Lebensjahr)

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Eintritt in die 1. Klasse

  • Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch, Lesen und Mathematik "Sehr gut" oder "Gut")
  • Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen die Schülerin/der Schüler aufgrund ihrer/seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird.
  • Aufnahmsprüfung

Voraussetzungen für den Eintritt in höhere Klassen

  • Übertrittsberechtigungen von der Mittelschule ab dem Schuljahr 2020/21
    Übertritt nach der 1. Klasse Mittelschule (MS): Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der Mittelschule, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.
    Übertritt nach der 2., 3. oder 4. Klasse in die nächste Klasse der höheren Schule: Erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Schulstufe der Mittelschule, sofern in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) die Beurteilung nicht schlechter als "Gut" ist bzw. eine positive Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) vorliegt.
    Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemein bildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.
     
  • Von anderen Schulformen
    Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen

Dauer

Acht Jahre (vier Jahre in der Schulform Oberstufenrealgymnasium)

Inhalte

  • Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung
  • Vermittlung der Voraussetzungen für ein Universitätsstudium

Besonderheiten

Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) besteht aus:

  • Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) und
  • Oberstufe (9. bis 12. Schulstufe)

Schulformen

Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt:

Unterstufe (1. bis 4. Klasse)

  • 1. und 2. Klasse:
    Lehrplan aller Formen gleich – eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse)
  • 3. und 4. Klasse:
    • Gymnasium:
      Latein oder alternativ zweite lebende Fremdsprache
    • Realgymnasium:
      Geometrisches Zeichnen, mehr Mathematik, Physik; Technisches und textiles Werken
    • Wirtschaftskundliches Realgymnasium:
      mehr Chemie, Technisches und textiles Werken

Oberstufe (5. bis 8. Klasse)

  • Gymnasium:
    Latein (Fortsetzung des Unterstufen-Lateins oder Beginn eines verkürzten Durchgangs); dazu ab der 5. Klasse Altgriechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache (Beginn oder Fortsetzung mit dem 3. Lernjahr)
  • Realgymnasium:
    Mehr Mathematik; dazu ab der 5. Klasse Latein (bzw. Fortsetzung des in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Lateins) oder eine zweite lebende Fremdsprache; außerdem Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik
  • Wirtschaftskundliches Realgymnasium:
    Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein; außerdem Haushaltsökonomie und Ernährung; mehr Geographie und Wirtschaftskunde, Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum)
  • Oberstufenrealgymnasium:
    Neben den achtjährigen Formen der allgemeinbildenden höheren Schule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Übergangsstufe). Kennzeichen dieser Schulform: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse); ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein; außerdem Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung oder Darstellende Geometrie und mehr Mathematik oder mehr Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik (und Mathematik)
  • Für alle:
    In der 6. bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von sechs (Gymnasium, Oberstufenrealgymnasium) oder acht (Realgymnasium) bzw. zehn (Wirtschaftskundliches Realgymnasium) Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden (Minimum vier Stunden, Maximum zehn Stunden).

Sonderformen

  • Allgemeinbildende höhere Schulen mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung:
    • Sportschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; achtjährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; vierjährig)
    • Musikschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Gymnasium, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; achtjährig; Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 9-jährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; vierjährig; Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 5-jährig)
  • Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium (teilweise mit Übergangsstufe; 5. bis 8. Klasse)
  • Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
    Abendunterricht oder Fernstudium, Dauer acht Semester
    Eintrittsalter: 17. Geburtstag spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme
  • AHS für sprachliche Minderheiten
    (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch)
  • Werkschulheim
    Allgemeinbildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung, derzeit für Tischlerei, Mechatronik und Elektronik (1. bis 9. Klasse)
    Standorte: Ebenau/Salzburg, Evangelisches Gymnasium Wien
  • Gymnasien und Realgymnasien mit verstärktem Fremdsprachenunterricht (teilweise Schulversuche)
    Standorte: Theresianische Akademie Wien, Europagymnasien, Realgymnasien mit vier obligatorischen Fremdsprachen (nähere Auskünfte bei den Bildungsdirektionen)

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse (8. Schulstufe) können folgende Schulen besucht werden:

Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Wenn weiter die AHS besucht wird, kann nach erfolgreichem Abschluss der achten Klasse (12. Schulstufe) die Reifeprüfung (AHS-Matura) abgelegt werden. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen bzw. Universitäten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 34, 35, 36 Schulorganisationsgesetz

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung