Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Gerichtsverfahren

Allgemeine Informationen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Von Diskriminierung betroffene Personen können entweder sofort eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen oder zuerst einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission (GBK) stellen. Es ist möglich, die Gleichbehandlungskommission und das Gericht unabhängig voneinander anzurufen.

Wenn Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden oder die Zurücknahme einer Kündigung erreicht werden soll, muss jedenfalls das Gericht angerufen werden!

Das Gericht muss sich mit den Gutachten und Prüfungsergebnissen der Gleichbehandlungskommission befassen, ist aber nicht an diese gebunden, da ihnen keine Rechtskraft zukommt. Es muss aber ein davon abweichendes Urteil begründen.

Zuständige Stelle

  • Für Klagen, welche die Diskriminierung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, innerhalb eines Arbeitsverhältnisses und die sonstige Arbeitswelt betreffen: das zuständige Arbeits- und Sozialgericht
  • Für Klagen, welche die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder des Geschlechts in sonstigen Bereichen betreffen: das zuständige Bezirksgericht 

Zusätzliche Informationen

Zur Durchsetzung der Rechtsansprüche ist es jedoch von Vorteil, ausreichend über die Rechte nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) informiert zu sein. Daher sollten sich Diskriminierungsopfer jedenfalls auch an die Institutionen für die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots, die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und/oder die Gleichbehandlungskommission (GBK) wenden. Im Bereich der Arbeitswelt beraten auch die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaften ihre Mitglieder und können auch im Fall von Diskriminierung Rechtsschutz in Gerichtsverfahren gewähren.

Tipp

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist ein Dachverband von Nichtregierungsorganisationen (NGO), die in der Beratung von Diskriminierungsopfern tätig sind und kann bei Verfahren vor Gericht Unterstützung anbieten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt