Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Namensänderung: Sozialversicherung

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich muss das Standesamt im Falle von Namensänderungen eine Meldung an die Sozialversicherung durchführen.

Für den Fall, dass das Standesamt keine Meldung an die Sozialversicherung durchführt, muss der zuständige Krankenversicherungsträger über eine Namensänderung informiert werden.

Dieser Versicherungsträger informiert sodann von sich aus die anderen allenfalls zuständigen Unfall- und Pensionsversicherungsträger.

Nach Einlangen der Namensänderung bei der Sozialversicherung erhalten Sie statt ihrer alten e-card automatisch eine neue e-card auf den neuen Namen ausgestellt. Am Versicherungsschutz ändert sich dadurch nichts.

Hinweis

Die Verständigungspflicht trifft vor allem Landwirtinnen/Landwirte sowie Selbstständige. Wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, erledigt die Änderungsmeldung Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld), erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice (→ AMS).

Betroffene

Personen, die ihren Namen ändern

Fristen

Die Fristen sind je nach Sozialversicherungsträger und Art des Versicherungsverhältnisses unterschiedlich.

Zuständige Stelle

Der zuständige Krankenversicherungsträger:

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung schriftlich (z.B. per E-Mail) oder persönlich bekannt geben.

Erforderliche Unterlagen

Entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Diplom)

Kosten

Für die Bekanntgabe der Namensänderung beim Krankenversicherungsträger fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Weitere Servicestellen
Ombudsstelle Versicherungsträger

Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger