Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Rezeptgebühren
Seit 1. Jänner 2024 beträgt die Rezeptgebühr 7,10 Euro.
Es besteht eine Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Bestimmte Gruppen (zum Beispiel Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten, Zivildienstleistende) sind nach wie vor generell von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card befreit. Auch wird eine Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei Bezug einer Ausgleichszulage) gewährt. Eine bereits bewilligte Befreiung behält ihre Gültigkeit.
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger legt für alle Versicherten ein Rezeptgebührenkonto an. Dort werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren verbucht. Sobald die Summe an Gebühren zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreicht, wird beim nächsten Besuch in einer Arztpraxis beim Auslesen der e-card angezeigt, dass eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt. Die Ärztin/der Arzt vermerkt dann auf einem neuen Rezept die Gebührenbefreiung und in der Apotheke wird keine Rezeptgebühr mehr in Rechnung gestellt.
Das Rezeptgebührenkonto kann online auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger eingesehen werden. Die Anmeldung erfolgt mit ID-Austria oder EU-Login.
Achtung
Personen, die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen in jedem Fall mindestens 37 Rezeptgebühren zu je 7,10 Euro (Wert für 2024) zahlen, bevor die 2-Prozent-Deckelung der Rezeptgebühren zur Anwendung kommt (= Mindestobergrenze).
Die Berechnung des Jahresnettoeinkommens erfolgt auf Basis von Daten, die der Sozialversicherung bereits bekannt sind. Es handelt sich dabei um die Beitragsgrundlagen von unselbstständig oder selbstständig Erwerbstätigen bzw. um Leistungsbezüge (zum Beispiel Pension, Arbeitslosengeld, Krankengeld [→ USP]). In der Regel werden die Daten des letzten verfügbaren Jahres herangezogen, bei Pensionistinnen/Pensionisten wird von der aktuellen Pension ausgegangen.
Hinweis
Entsprechen die aktuellen Einkommensverhältnisse nicht mehr den Daten, die der Sozialversicherung bekannt sind, kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger ein Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens gestellt werden.
Rezeptgebühren, die von der versicherten Person für mitversicherte Angehörige bezahlt werden, werden für die Erreichung der 2-Prozent-Obergrenze mit eingerechnet. Allfällige Einkünfte der mitversicherten Personen werden aber bei der Berechnung des Jahresnettoeinkommens nicht berücksichtigt.
Ärztinnen/Ärzte, Ordinationshilfen sowie Angestellte in der Apotheke sehen nur, dass eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt. Der Grund für die Befreiung, die Höhe Ihres Einkommens sowie die von Ihnen bezogenen Medikamente oder Gesundheitsdaten sind nicht ersichtlich.
Weiterführende Links
- Rezeptgebühren und Rezeptgebührenbefreiung (→ ÖGK)
- Liste der anzeigepflichtigen Krankheiten in Österreich (→ BMSGPK)
- ID-Austria
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz