Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Auslandsösterreicher und ihre Einrichtungen
AuslandsösterreicherInnen-Abteilung des BMEIA
Die Abteilung für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) ist die zentrale Service- und Informationsstelle des Bundes für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher und deren Anliegen. Wichtige Themen dabei sind z.B. Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, Sozial-, Arbeits- und Gesundheitsbelange sowie Vermögensfragen im Zusammenhang mit Enteignungen im Ausland, letztere auch für Österreicherinnen/Österreicher mit Wohnsitz in Österreich. Individuelle Anfragen von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern können direkt an die zuständige Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde bzw. an den zuständigen Sozialversicherungsträger oder an die örtlich zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland – Botschaft oder Generalkonsulat – gerichtet werden.
Auslandsösterreicher-Fonds
Ziel des Auslandsösterreicher-Fonds ist die Unterstützung in Not geratener Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher. Leistungen des Fonds umfassen einmalige oder periodische finanzielle Zuwendungen in Notsituationen. Anträge auf Unterstützung sind im Wege der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden zu stellen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden sich beim Auslandsösterreicher-Fonds.
Auslandsösterreichervereinigungen
Der Auslandsösterreicher-Weltbund (AÖWB) ist Dachverband, Interessenvertretung und Serviceorganisation der im Ausland bestehenden Österreicher- und Österreicherinnen-Vereinigungen. Der AÖWB entstand aus der Zusammenführung des "Auslandsösterreicherwerks" und des "Weltbunds der Österreicher im Ausland" und hat all deren Aufgaben übernommen.
Eine Liste der Vereinigungen im Ausland mit Österreich-Bezug wird vom AÖWB gemeinsam mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten geführt. Die einzelnen Österreicherinnen- und Österreicher-Vereinigungen im Ausland können über die Suchfunktion in der Datenbank des AÖWB, alphabetisch geordnet nach Ländern, eingesehen werden.
Weiterführende Links
- Leben im Ausland (→ BMEIA)
- Staats- und Unionsbürgerschaft (→ BMEIA)
- Wahlen und direkte Demokratie (→ BMEIA)
- Vermögensfragen bei Enteignung (→ BMEIA)
- Österreichische Vertretungen (→ BMEIA)
- Auslandsösterreicher-Fonds (→ BMEIA)
- Auslandsösterreicher-Weltbund (→ AÖWB)
- Burgenländische Gemeinschaft (→ BG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten