Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Therapieformen

Es wird zwischen folgenden Therapieformen unterschieden:

Begleitende Therapie (Maßnahmen der Schadensminimierung oder Schadensbegrenzung)

Die begleitende Therapie ist eine Form der niederschwelligen Beratung und Unterstützung. Es ist nicht Ziel dieser Therapie, eine abhängige Person zum Aufgeben des Suchtmittelkonsums zu bewegen: Vielmehr richtet sie sich an Personen, die keinen abstinenzorientierten Maßnahmen (unmittelbar) zugänglich sind. Die begleitende Therapie dient daher der Vermeidung oder der Reduktion der negativen Folgeerscheinungen der Abhängigkeitserkrankung.

Hierzu gehören z.B. die Infektionsprophylaxe durch Spritzen- und Nadeltauschangebote und Gratisabgabe von Kondomen, Notschlafmöglichkeiten, medizinische Beratung und Hilfe, Vermittlung von Gelegenheitsarbeit.

Abstinenzorientierte Therapie (Entwöhnungsbehandlung)

Die abstinenzorientierte Behandlung hat die Freiheit von psychoaktiven Substanzen zum Ziel und wird in spezialisierten Einrichtungen sowohl ambulant als auch stationär angeboten. Im stationären Setting wird zwischen der Kurzzeittherapie (Dauer: sechs bis acht Wochen), der mittelfristigen Therapie (Dauer: sechs bis acht Monate) und der Langzeittherapie (Dauer: ein bis zwei Jahre) unterschieden.

Substituierende Therapie (Substitutionstherapie, Drogenersatztherapie)

Bei der Substitutionstherapie bekommen opiatabhängige Personen statt der "illegalen" Opiate legale ärztlich verschriebene Ersatzsubstanzen.

Idealerweise sollte die Substitution nur eine Übergangslösung darstellen und die Patientinnen/Patienten sollten sich letztlich zur Abstinenz entscheiden, da auch mit Ersatzsubstanzen die Sucht der behandelten Personen weiter besteht. Doch bei manchen Patientinnen/Patienten ist Dauersubstitution die Methode der Wahl.

Formen der Substitutionstherapie

Es wird zwischen folgenden Substitutionstherapien unterschieden:

  • Kurzfristige Substitutionstherapie
  • Mittelfristige Substitutionstherapie
  • Langfristige Substitutionstherapie

Kurzfristige Substitutionstherapie

Die kurzfristige Ersatztherapie wird beim Entzug eingesetzt, um die dabei auftretenden Entzugserscheinungen zu reduzieren (sogenannter "warmer Entzug").

Mittelfristige Substitutionstherapie

Die mittelfristige Ersatztherapie soll die behandelten Personen mittelfristig zur Abstinenz führen. In einer betreuten Übergangszeit soll ihnen die Lösung aus der Drogenszene und der Aufbau neuer sozialer Netzwerke ermöglicht werden. Neben der Verabreichung eines Substitutionsmittels sollten auch psychosoziale Maßnahmen gesetzt werden.

Langfristige Substitutionstherapie

Die langfristige Ersatztherapie wird auch als "Erhaltungsprogramm" bezeichnet. Sie wird bei langjährigen Opiatabhängigen eingesetzt, wenn eine Abstinenztherapie nicht Erfolg versprechend ist, die Patientinnen/Patienten aber durch ihre Abhängigkeit bereits sehr gefährdet sind. Bei diesen Patientinnen/Patienten darf kein Druck zur Abstinenz ausgeübt werden. Diese Form der Therapie hat schützende Funktion.

Hinweis

Die Rahmenbedingungen (z.B. Voraussetzungen der zu behandelnden Personen, Wahl des Mittels, Form der Verabreichung, Meldepflichten) der Substitutionstherapie sind in der Suchtgiftverordnung geregelt. Die Weiterbildungsverordnung orale Substitution regelt die fachliche Qualifikation der substituierenden Ärztinnen/Ärzte.

Rechtsgrundlagen

Suchtgiftverordnung

Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz