Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern.
- Photovoltaikanlagen
- Plug-in-Photovoltaikanlagen ("Balkonkraftwerke")
- Energiegemeinschaften
- Weiterführende Informationen
Photovoltaikanlagen
Der wichtigste erneuerbare Energieträger in Österreich ist die Wasserkraft, die etwas mehr als die Hälfte zur Stromaufbringung beiträgt. Zudem tragen Windkraft und Photovoltaik zur Stromversorgung bei. Die mit Abstand häufigste Technologie, mit der private Haushalte selbst Strom erzeugen, ist die Photovoltaik.
Photovoltaikanlagen nutzen die Energie der Sonne, wandeln Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Die Photovoltaikanalagen können auf dem Dach, dem Balkon oder der Terrasse errichtet werden. Wesentlicher Bestandteil der Photovoltaikanlage sind die Solarmodule mit den Solarzellen. Die Solarzellen wandeln das Sonnenlicht über einen Wechselrichter in Haushaltsstrom um. Photovoltaik unterscheidet sich von Solarthermie darin, dass Strom und nicht Wärme produziert wird.
Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) informiert über den → schnellsten Weg zur eigenen Photovoltaikanlage und zum eigenen Stromspeicher.
Plug-in-Photovoltaikanlagen ("Balkonkraftwerke")
Mit Plug-in-Photovoltaikanlagen kann eigener Solarstrom in einer Wohnung erzeugt werden. Seit einigen Jahren dürfen diese Plug-in-Anlagen in Österreich betrieben werden. Die Maximalleistung beträgt 800 Watt. Die Plug-in-Anlagen können ohne großen Aufwand beispielsweise auf Balkonen installiert werden.
Plug-in-Photovoltaikanlagen werden auch als Mini-PV-Anlagen, Balkon-PV-Anlagen oder als Balkonkraftwerke bezeichnet.
Seit 1. Jänner 2024 entfällt für PV-Anlagen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp die Mehrwertsteuer. Das gilt auch für Plug-in-Photovoltaikanlagen.
Für die Plug-in-Photovoltaikanlagen bedarf es keiner Genehmigung des Netzbetreibers. Es bedarf aber einer Verständigung des Netzbetreibers bzw. einer Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage.
Neu
Rechtliche Erleichterungen für die Errichtung von Plug-in-Photovoltaikanlagen im Wohnungseigentum:
Ab 1. September 2024 wird die Installierung von Plug-in-Photovoltaikanlagen (sogenannte "Balkonkraftwerke") leichter möglich sein. Die neue Regelung sieht vor, dass die für die Anbringung der Photovoltaikanlagen erforderliche Zustimmung durch die anderen Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer dann als erteilt gilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprechen. Wenn andere Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer Widerspruch einlegen, müssen sie einen wichtigen Grund angegeben (z.B. Sicherheitsbedenken).
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt → Auskunft über die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Plug-in-Photovoltaikanlagen. Die E-Control beantwortet → häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Mini-PV-Anlagen.
In Wien können Gemeindebaumieterinnen/Gemeindebaumieter, deren Wohnungen über einen Balkon, Terrasse oder Loggia verfügen bzw. Mieterinnen/Mieter, die in einem Siedlungshaus leben, unter bestimmten Voraussetzungen Strom von einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Stadt Wien bietet weiterführende Informationen zu den → Photovoltaikanlagen im Gemeindebau.
Energiegemeinschaften
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften. Energiegemeinschaften können Energie in einer oder mehreren Erzeugungsanlagen produzieren und über das öffentliche Netz austauschen. Auf diese Weise kann überschüssiger Strom am Markt verwertet werden.
Weiterführende Informationen
Photovoltaikanlagen
- Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen
- In neun Schritten zur eigenen Photovoltaikanlage (→ PV Austria)
- Photovoltaik: Es muss nicht immer Süden sein (→ BMK)
- Balkonkraftwerk Österreich: Solaranlagen zum Einstecken (→ VKI)
- Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen (Mini-PV-Anlagen) (→ E-Control)
- Photovoltaikanlagen im Gemeindebau (→ Stadt Wien)
Energiegemeinschaften
- energiegemeinschaften.gv.at (→ Klima- und Energiefonds)
- Formen von Energiegemeinschaften (→ Klima- und Energiefonds)
- Schritte zur Gründung einer Energiegemeinschaft (→ Klima- und Energiefonds)
- klimaaktiv-Webinar-Nachbericht: Schritt für Schritt zur Erneuerbaren Energiegemeinschaft (→ BMK)
- klimaaktiv-Interview: Mit erneuerbaren Energiegemeinschaften den Energiemarkt der Zukunft erobern (→ BMK)
Praxisbeispiele
- Erneuerbare Energien (→ BMK)
- klimaaktiv-Podcast: Wie lebt es sich in einer Energiegemeinschaft? (→ BMK)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion