Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.

Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.

Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Anwaltschaften für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen

Die Behindertenanwältin und das Büro der Behindertenanwältin beraten und unterstützen Menschen mit Behinderungen, wenn diese glauben, dass sie wegen einer Behinderung diskriminiert werden.

Die Behindertenanwältin bietet Online-Sprechtage und Sprechtage vor Ort in jedem Bundesland an. Die Sprechtage können auf der Website der Behindertenanwältin abgefragt werden.

In einigen Bundesländern gibt es auch eigene Behindertenanwaltschaften. Diese beraten und unterstützen ebenfalls Menschen mit Behinderungen.

Kontakt

Kontaktdaten der Anwaltschaften für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Name
Kontaktdaten
Informationen zur Ombudsstelle
Österreichweit
Behindertenanwältin
kostenlose Hotline: 0800 80 80 16
(Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Fax: +43 1 7189470 3942
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at

Kontaktdaten zu den Regionalbüros Ost, Süd, West
Sprechtage der Behindertenanwältin in den Bundesländern
Burgenland
Patienten- und Behindertenanwaltschaft
Bezirkshauptmannschaft Mattersburg
Marktgasse 2
7210 Mattersburg
Telefon: +43 57-600/2153
Telefax: +43 57-600/2171
E-Mail: post.patientenanwalt@bgld.gv.at
Informationen zur Patienten- und Behindertenanwaltschaft im Burgenland
Kärnten
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
Völkermarkter Ring 31
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 50 536 57157
kostenlose Servicenummer:
0800 205 230
Fax: +43 50 536 57150
E-Mail: behindertenanwaltschaft@ktn.gv.at
Informationen zur Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten
Steiermark
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
Palais Trauttmansdorff
Zugang: Bürgergasse 5, 4. Stock
8010 Graz
Telefon: +43 316 877-2745
Fax: +43 316 877 5505
E-Mail: amb@stmk.gv.at
Informationen zur Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in der Steiermark
Tirol
Behindertenanwalt bei der Landesvolksanwältin
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3052
E-Mail: buero.lva@tirol.gv.at
Informationen zum Behindertenanwalt bei der Landesvolksanwältin in Tirol
Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion