Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Mitnahme einer Schusswaffe aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise

Für die Mitnahme von Schusswaffen aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise (Urlaubs-, Geschäftsreise) ist im Regelfall ein Europäischer Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffen eingetragen sind, erforderlich.

Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

Es ist empfehlenswert, sich im Vorhinein bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich über die genauen Reisemodalitäten zu erkundigen.

Achtung

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

Teilnahme an Jagd- oder Schießsportveranstaltungen in der Schweiz oder in Liechtenstein:

Teilnehmende benötigen keine Ausfuhrgenehmigung nach dem AußWG als Jägerin/Jäger oder Sportschützin/Sportschütze für die Mitnahme (vorübergehende Ausfuhr) von Schusswaffen in die Schweiz oder nach Liechtenstein, wenn:

  • die Schusswaffen als Teil des begleiteten persönlichen Gepäcks ausgeführt werden;
  • es sich um eine oder mehrere Feuerwaffen handelt oder deren wesentliche Komponenten und Teile;
  • es sich um dazugehörige Munition mit einer Höchstmenge von 800 Schuss für Jäger und 1.200 Schuss für Sportschützen handelt;
  • den zuständigen Behörden (z.B. Zoll) der Grund für die Reise glaubhaft gemacht wird, insbesondere durch Vorlage einer Einladung oder eines sonstigen Nachweises für die Teilnahme an Jagd- oder Schießsportveranstaltungen in der Schweiz oder Liechtenstein. 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 27. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Bundesministerium für Inneres