Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Hundeabgabe (Hundesteuer)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden eine Abgabe eingefordert. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt.
Hinweis
Es gibt jedoch auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe (z.B. Nutzhunde) sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht (Assistenzhunde, Dienst- und Rettungshunde). Diese sind bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu erfragen.
Informationen für den Umzug
Im Fall eines Umzugs muss der Hund bei der Abgabenbehörde des bisherigen Wohnorts abgemeldet und in der neuen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.
Falls der Hund bei der Abgabenbehörde nicht abgemeldet wird, besteht die Abgabenpflicht am bisherigen Wohnort weiter.
Auch bei Umzug innerhalb einer Gemeinde, muss die neue Adresse bei der Abgabenbehörde bekanntgegeben werden.
Fristen
Halterinnen/Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.
Zuständige Stelle
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 6 (→ Stadt Wien) – Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen
Verfahrensablauf
Die Hundehalterin/der Hundehalter erhält in der Regel nach Einzahlung der Hundeabgabe eine Hundemarke von der zuständigen Behörde. Sie wird ihr/ihm entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.
Die Hundemarke muss am Halsband des Hundes angebracht werden, wenn der Hund sich außerhalb des Hauses befindet.
Hinweis
In Wien wird die Hundemarke seit dem Jahr 2012 nicht mehr ausgegeben. Informationen zu der Hundehalterin/dem Hundehalter und ob die Hundeabgabe entrichtet wurde, werden nun über den elektronischen Chip abgelesen, mit dem seit 1. Jänner 2010 alle Hunde in Österreich gekennzeichnet sein müssen.
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen zur Hundeabgabe sowie zur Hundemarke finden Sie auch auf den Seiten Ihrer Gemeinde.
Abmeldung
Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.
Zum Formular
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