Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Volksbegehren – Eintragungszeitraum 15. Juni bis 22. Juni 2026
Die vorläufigen Ergebnisse nachstehender Volksbegehren finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (BMI).
Im Eintragungszeitraum vom 15. bis 22. Juni 2026 konnten Stimmberechtigte folgende Volksbegehren unterzeichnen:
- Karfreitag-Feiertag für Alle
- Polizei - kritischer Personalmangel
- Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
- GRATIS Verhütung
- Transparenz im Parlament
Persönlich konnten diese Volksbegehren während des Eintragungszeitraums (15. bis 22. Juni 2026) unabhängig vom Wohnsitz in jeder Gemeinde in dafür eingerichteten Eintragungslokalen während der jeweiligen Öffnungszeiten (Liste der Eintragungslokale) unterschrieben werden.
Für Fragen und Informationen zu den Volksbegehren war das Bundesministerium für Inneres ab 15. Juni 2026 unter einer Hotline erreichbar: 0800 20 22 20 (im Inland gebührenfrei), von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr und am 22. Juni 2026 von 9.00 bis 21.00 Uhr. Aus dem Ausland konnte die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26 2700 erreicht werden. Fragen konnten auch an wahl@bmi.gv.at gerichtet werden.
Wer bereits in der Einleitungsphase für ein Volksbegehren eine Unterstützungserklärung abgegeben hatte, konnte im Eintragungszeitraum keine Eintragung mehr vornehmen; die Unterstützungserklärung galt bereits als gültige Eintragung.
Online konnte eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes, 22. Juni 2026, 20.00 Uhr, vorgenommen werden.
