Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Ausfüllen und Einreichen des Schecks
Ausfüllen
Am Dienstleistungsscheck (DLS) trägt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Sozialversicherungsnummer und Name der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers sowie den Tag der Beschäftigung ein. Unmittelbar nach Erledigung der vereinbarten Arbeiten wird der DLS an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer übergeben (tageweise Entlohnung).
Achtung
Bei der ersten Einreichung des DLS und bei Änderungen müssen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ein Beiblatt ausfüllen, das gemeinsam mit dem DLS bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder beim DLS-Kompetenzzentrum der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (persönlich oder per Post) abzugeben ist.
Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) bietet Ihnen das Beiblatt zum Dienstleistungsscheck zum Download (→ BVAEB) an. Hier können Sie angeben, ob Sie ein Antragsformular für die Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung zugesandt bekommen wollen. Nähere Informationen zum Thema "Sozialversicherung" im Zusammenhang mit der Entlohnung mit Dienstleistungsschecks finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Einreichen
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Dienstleistungsschecks nach Erhalt durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber
- der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – DLS-Kompetenzzentrum in 8010 Graz, Lessingstraße 20, übermitteln,
entweder direkt elektronisch via DLS-App, via DLS-Online (→ BMAW), persönlich oder auf dem Postweg
- oder über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer erhält dann den Lohn auf ihr/sein Konto bzw. per Postanweisung.
Frist
Die Schecks müssen spätestens bis Ende des Folgemonats beim DLS-Kompetenzzentrum eingereicht oder bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgegeben werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich mit Fragen zum Dienstleistungsscheck an das Servicetelefon unter der Telefonnummer 050405–40500 (zum Ortstarif) von Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr zu wenden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Voraussetzungen und Kauf", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Dienstleistungsscheck-Online (→ BMAW)
- Dienstleistungsscheck (→ BVAEB)
- Erläuterungen zum DLS (→ BVAEB)
Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft