Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Versicherungen

Diebstahlversicherung

Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.

Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.

Achtung

Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.

Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.

Beispiel

Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.

Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.

Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).

Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.

Letzte Aktualisierung: 5. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion