Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Versicherungen
Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion