Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zur Schwerarbeitspension
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Mit der Pensionsharmonisierung 2005 wurde ab 1. Jänner 2007 die Schwerarbeitspension eingeführt. Welche Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten, ist durch Verordnung des Sozialministeriums geregelt.
Betroffene
Ein Pensionsantritt kann damit auf Antrag ab dem 60. Lebensjahr (Frauen/Männer) erfolgen, wenn in einem bestimmten Zeitraum vor dem Pensionsstichtag Schwerarbeit geleistet wurde.
Achtung
Für Frauen ist die Schwerarbeitspension erst seit dem Jahr 2024 relevant. Bis dahin hatten weibliche Versicherte noch die Möglichkeit, eine Langzeitversicherungsregelung bei Schwerarbeit und die Alterspension in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzungen
Es müssen mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Versicherungsjahre) vorliegen, wobei innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Kalenderjahre) vor dem Pensionsstichtag mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (zehn Schwerarbeitsjahre) gegeben sein müssen.
Pensionswegfall
Zu einem Wegfall der Schwerarbeitspension kommt es, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (aufgrund unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit) nach sich zieht. Die Pension fällt für die Dauer der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung weg.
- eine sonstige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die die Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat übersteigt. Die Pension fällt für jeden Monat weg, in dem die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.
- selbstständig ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird, dessen Einheitswert 2.400 Euro übersteigt.
Zu einem Wiederaufleben der weggefallenen Schwerarbeitspension kommt es, wenn die oben genannten Punkte wegfallen.
Fristen
Der Antrag muss spätestens bis Ende des letzten Monats vor dem Pensionsstichtag eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Der zuständige Pensionsversicherungsträger
Verfahrensablauf
Antrag beim Pensionsversicherungsträger
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, gibt der Pensionsversicherungsträger bekannt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten (Schwerarbeitsverordnung)
Zum Formular
- Pensionsversicherung - Schwerarbeiterpension - Antrag
- Schwerarbeiterpension - Antrag auf Feststellung
Authentifizierung und Signatur
- Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria (nur bei der PVA möglich) – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
- Schriftlich: formlos (Formular ist nachzureichen)
- Persönlich: Hier müssen notwendige Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Meldezettel, gegebenenfalls Heiratsurkunde und ein Ausweis mitgebracht werden.
Rechtsbehelfe
Über den Pensionsantrag entscheidet der Pensionsversicherungsträger mit Bescheid. Es kann innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheides beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht Klage eingebracht werden.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Weitere Servicestellen
Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz