Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Familienhospizkarenz

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Arbeitslose, Bundesbedienstete (Beamtinnen/Beamte und Vertragsbedienstete) sowie Landeslehrerinnen/Landeslehrer (auch land- und forstwirtschaftliche Landeslehrerinnen/land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer) können zur Begleitung sterbender Angehöriger oder zur Betreuung ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwerst erkrankten Kinder unter dem Titel Familienhospizkarenz (→ USP) ihre Arbeits- bzw. Dienstzeit ändern oder herabsetzen lassen (Familienhospizteilzeit).

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die erwähnten Personen sich für einen bestimmten Zeitraum bei gänzlichem Entfall des Arbeitsentgelts karenzieren lassen. Ebenso können sich arbeitslose Personen für die Dauer der Familienhospizkarenz vom Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe abmelden. Während der Freistellung (Familienhospizkarenz) besteht eine Absicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.

Bei Vereinbarung einer Familienhospizkarenz besteht ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Über Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Sozialministeriumservice.

Zudem können Personen, während einer Freistellung, in besonderen Härtefällen eine Geldzuwendung erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Familienhospizkarenz-Härteausgleich".

Für den Fall der Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz wurden auch im Bundespflegegeldgesetz eine Reihe von Begünstigungen für pflegebedürftige Personen und ihre pflegenden Angehörigen vorgesehen:

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz