Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Allgemeines zum Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft

Bei einem Übertritt von einer Religionsgemeinschaft in eine andere müssen von der Gläubigen/dem Gläubigen bestimmte Anforderungen beachtet werden bzw. werden die Gläubigen auf unterschiedliche Art und Weise auf den Eintritt in die neue Religionsgemeinschaft vorbereitet.

Achtung

Um in eine andere Religionsgemeinschaft überzutreten, muss zuvor der Austritt aus der bisherigen Religionsgemeinschaft erfolgt sein.

Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

Tipp

Christliche Kirchen und Religionsgesellschaften, die im Ökumenischen Rat zusammengefasst sind, nennen für den Eintritt bzw. Übertritt ähnliche Voraussetzungen und Regelungen. Wichtig ist vor allem das Sakrament der Taufe. Es ist Voraussetzung für den Ein- bzw. Übertritt in eine der christlichen Kirchen bzw. Religionsgesellschaften. Zusätzlich erhält die Eintretende/der Eintretende zumeist eine katechetische Unterweisung.

Wer von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zu einer christlichen übertritt, wird von der Gemeinde auf die Taufe vorbereitet. Nach der Taufe wird der Taufschein ausgestellt.

Weiterführende Links

Ökumenischer Rat

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion