Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Europäischer Rat

Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) ist das politische Leitorgan der Europäischen Union. Er gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Der Europäische Rat wird nicht gesetzgeberisch tätig.

Im Rahmen des Europäischen Rates treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Arbeiten des Europäischen Rates regelmäßig teil.

Hinweis

Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europarat (keine EU-Institution) zu verwechseln.

Entscheidungsprozess und Schlussfolgerungen

Der Europäische Rat entscheidet meistens im Konsens. In einigen Fällen nimmt er Beschlüsse einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit an. Die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin/der Präsident der Kommission nehmen an den Abstimmungen nicht teil.

Der Europäische Rat wählt seine Präsidentin/seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren. Sie/Er kann einmal wiedergewählt werden.

Seit 1. Dezember 2019 ist Charles Michel (Belgien) ständiger Präsident des Europäischen Rates. Seine Vorgänger waren Donald Tusk (Polen) und Herman von Rompuy (Belgien).

Weiterführende Links

Europäischer Rat (→ EU)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion