Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Recht auf Zugang zu diplomatischem und konsularischem Schutz

Wenn sich Österreicherinnen/Österreicher im Ausland in einer Notlage befinden, bieten die österreichischen Vertretungsbehörden Hilfe und konsularischen Schutz an.

Wer sich jedoch in einem Staat außerhalb der Europäischen Union befindet, in dem Österreich über keine konsularische oder diplomatische Vertretung vor Ort verfügt, kann bei jeder Vertretungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates um konsularischen Schutz bitten.

Hinweis

Diese Vertretungsbehörde muss Österreicherinnen/Österreicher so behandeln, als wären sie eine Staatsangehörige/ein Staatsangehöriger jenes EU-Landes.

In jedem Fall umfasst der konsularische Schutz:

  • Hilfe bei Todesfällen
  • Hilfe bei schweren Unfällen oder Erkrankung
  • Hilfe bei Festnahme oder Inhaftierung
  • Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen
  • Unterstützung für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger in Not sowie ihre Rückführung in das Heimatland
  • Ausstellung eines Ersatzreisedokuments der Europäischen Union, das Ihnen die Heimreise ermöglicht
  • Information bzw. Hilfestellung bei der Geldbeschaffung
  • Information der Angehörigen bei Unfall oder Todesfall
  • Bereitstellung von Kontaktdaten von Ärztinnen/Ärzten, Spitälern, Anwältinnen/Anwälten und Übersetzerinnen/Übersetzern zur unverbindlichen Auswahl
  • Mithilfe bei Rücktransporten von Kranken, Verletzten oder Verstorbenen
  • Im Haftfall Information der österreichischen Behörden, falls vom Verhafteten gewünscht, sowie – falls möglich – Besuch des Häftlings im Gefängnis

In nachstehenden Staaten und Gebieten können sich österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger auch an die Schweizerische Vertretungsbehörde zur konsularischen Unterstützung bei Notfällen im Ausland wenden:

  • Kamerun: Schweizerische Botschaft Douala
  • Guinea-Bissau: Schweizerisches Honorarkonsulat Bissau
  • Sierra Leone: Schweizerisches Honorarkonsulat Freetown
  • Liberia: Schweizerisches Honorarkonsulat Monrovia
  • Costa Rica: Schweizerische Botschaft San Jose
  • Trinidad und Tobago: Schweizerisches Honorarkonsulat Port of Spain
  • Venezuela: Schweizerische Botschaft Caracas
  • Venezuela: Schweizerisches Honorarkonsulat Maracaibo
  • Samoa: Schweizerisches Honorarkonsulat Apia
  • Fidschi: Schweizerisches Honorarkonsulat Suva
  • Neuseeland: Schweizerische Botschaft Wellington
  • Französisch Polynesien/Tahiti: Schweizerisches Honorarkonsulat Papeete
  • Indonesien: Schweizerisches Honorarkonsulat Bali

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten