Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte richtet sich an Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und fördert die Kosten für Weiterbildungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern (vollversicherungspflichtig Beschäftigte, auch Karenzierte sowie freie Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer) für Kurse am freien Bildungsmarkt. Für arbeitsmarktbezogene Aus- und Weiterbildungen für überlassene Arbeitskräfte ist eine Förderung durch den Sozial- und Weiterbildungsfonds gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz vorgesehen.

Folgende Personen sind förderbar, sofern die Ausbildung zu einem vom Arbeitsmarktservice vordefinierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beiträgt:

  • Personen, die höchstens einen Pflichtschulabschluss haben
  • Frauen, die höchstens einen Lehrabschluss bzw. einen Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule vorweisen können
  • Personen ab 45 Jahren

Förderbar sind arbeitsmarktbezogene Qualifizierungen, die überbetrieblich verwertbar sind und mindestens 16 Maßnahmenstunden umfassen. Die Auswahl des Kurses wird zwischen dem Unternehmen und der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer vereinbart. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Kurskosten. Für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss sind zusätzlich die Personalkosten ab der ersten Maßnahmenstunde zu 50 Prozent förderbar, sofern die Qualifizierung während der Arbeitszeit stattfindet. Pro Begehren und pro Person darf die Förderung maximal 10.000 Euro betragen..

Förderbar sind auch Kurse, die teilweise oder gänzlich online stattfinden, wenn mindestens 16 Maßnahmenstunden in Präsenz (vor Ort oder live-online) abgehalten werden.

Für bestimmte Aus- und Weiterbildungen in den Berufsbereichen Soziales, Gesundheit und Betreuung steht eine spezielle Form der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte zur Verfügung. Hier wird unabhängig vom Ausbildungsniveau der beschäftigten Personen und bereits ab der ersten Maßnahmenstunde gefördert. Der Fördersatz wurde im Rahmen der Pflegereform mit 1. Jänner 2023 auf 75 Prozent der Kurskosten und der Personalkosten erhöht. Förderbar sind einige, konkret aufgelistete Qualifizierungen.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft