Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Allgemeines zum Europäischen Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, d.h. aus mehreren nationalen Märkten wird ein gemeinsamer Markt geschaffen.

Ziel ist es, neben der Ermöglichung der sog. vier Grundfreiheiten Wachstum, Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

Die Vorteile für Konsumentinnen/Konsumenten sind u.a. die große Auswahl an Produkten und die niedrigeren Preise. Außerdem wird durch die Konkurrenzsituation zwischen den Unternehmen die Qualität von Produkten und Dienstleistungen gesteigert. Zusätzlich erleichtert der Binnenmarkt die Arbeitsplatz- und Wohnsitzsuche innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

Der Europäische Binnenmarkt funktioniert auf Basis der "vier Freiheiten":

  • Freier Warenverkehr
    Die Zollunion verbietet innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die Einhebung von Ein- oder Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßige Beschränkungen. Gegenüber Drittländern gibt es gemeinsame Zolltarife. Zollkontrollen sind nur mehr an den Außengrenzen des Binnenmarktes vorgesehen.
  • Freier Personenverkehr
    Diese Freiheit definiert sich durch das Recht auf Ausübung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit (Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer) und durch die Niederlassungsfreiheit (das Recht natürlicher und juristischer Personen, sich in allen EU-Mitgliedstaaten aufzuhalten und eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben) in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU. Zwischen den Schengen-Staaten gibt es keine Passkontrollen mehr. Dies führt zu einer größeren Mobilität für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger.
    Ein gültiges Reisedokument muss jedoch nach wie vor mitgeführt werden.
  • Freier Dienstleistungsverkehr
    Natürliche und juristische Personen haben das Recht auf grenzüberschreitende Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ein breiteres Waren- und Dienstleistungsangebot soll die Folge sein. Eine wichtige Errungenschaft des Binnenmarktes im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
  • Freier Kapitalverkehr
    Die Beschränkungen im Zahlungsverkehr werden aufgehoben, um die Voraussetzungen für eine Währungsunion zu schaffen.

Alles, was den freien Verkehr der Grundfreiheiten einschränkt wird als Hürde für den Binnenmarkt angesehen. Größter Stolperstein des Binnenmarktes ist die unterschiedliche Auslegung sowie der schleppende Informationsfluss von Binnenmarkt-Regelungen innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten. Um dem entgegenzuwirken, arbeiten Mitgliedstaaten und Kommission gemeinsam an der Bewusstseinsbildung sowie an der Verbesserung ihrer Informationskanäle. Wichtige Instrumente dazu sind das YourEurope Portal sowie "SOLVIT".

"SOLVIT"

Die Vorschriften des europäischen Binnenmarktes bereiten den Bürgerinnen/Bürgern sowie den Unternehmerinnen/Unternehmern gelegentlich Probleme. Um diese Probleme zu lösen, wurde "SOLVIT", ein Online-Netzwerk als Anlaufstelle für Beschwerden gegründet. Das SOLVIT-Netzwerk versucht, schnelle und pragmatische Lösungen für Probleme von Bürgerinnen/Bürgern und Unternehmen zu finden, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch mitgliedstaatliche Behörden entstehen können.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft