Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/ keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Gablitz

Verordnung

Betrieb von lärmverursachenden Maschinen wie z.B. mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen und Geräte (Benzin- und Elektromotorrasenmäher, Kreissägen, Schleifmaschinen, Holzzerkleinerungsmaschinen etc.)

gilt nicht für:

gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Betriebe

verboten:

  • täglich
    • 20 bis 7 Uhr

(bei Überschreitung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 45 dB(A))

 

  • Sonn- und Feiertag
    • 7 bis 20 Uhr

(bei Überschreitung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A))

Gänserndorf 

Verordnung 

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense uä.), Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe)

gilt nicht für: Land- und fortstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben

verboten:

  • täglich
    • 22 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • vor 7 und ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gaming 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 12 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gars am Kamp

keine Vorgaben

 

 

Gastern

keine Vorgaben 

 

 

Gaubitsch 

keine Vorgaben 

 

 

Gaweinstal 

Verordnung 

Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

zusätzlich:

Ausklopfen von Teppichen 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • von 12 bis 13 Uhr
    • von 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Gedersdorf keine Vorgaben     
Gerasdorf bei Wien Verordnung

Betrieb von Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Rasenmäher, Motorsense, Kettensäge u.ä.), Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb von Pumpen, Mischmaschinen, Tackergeräten etc.)

gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerblichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden

verboten:

  • täglich
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gerersdorf

keine Vorgaben 

 

 

Gießhübl

Verordnung

Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren, sowie Elektromotoren mit Lärmentwicklung (wie Rasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen, Winkelschleifer u.Ä.) im Freien im gesamten Ortsgebiet

gilt nicht für:

Geräte zur Bearbeitung landwirtschaftlicher Grundflächen im unverbauten Gebiet

verboten:

  • Samstag
    • ab 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Glinzendorf 

Empfehlung

lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

 zu unterlassen:

  • täglich
    • 22 bis 6 Uhr
    • 12 bis 13 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gloggnitz

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

Gmünd

Verordnung

Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Göllersdorf

keine Vorgaben

 

 

Golling an der Erlauf 

Verordnung 

Rasenmähen in Wohngebieten 

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • 15 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Göpfritz an der Wild

keine Vorgaben

 

 

Grabern

keine Vorgaben

 

 

Grafenegg

keine Vorgaben

 

 

Gresten 

Verordnung 

Verwendung von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher) 

verboten:

  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gresten-Land

Verordnung

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen (z.B. Benzinrasenmäher) zur Gartenpflege

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Großdietmanns 

keine Vorgaben 

 

 

Groß-Enzersdorf

Verordnung

Verwendung von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, die Verwendung von Kreissägen, von Maschinen sowie Arbeitsmaschinen, die störenden Lärm erzeugen, weiters die Vornahme von Arbeiten im Freien, welche eine mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Bevölkerung in dieser Zeit unzumutbare Lärmbelästigung verursachen, im gesamten Gemeindegebiet

gilt nicht für: Tätigkeiten, die gewerberechtlichen Vorschriften unterliegen und zeitgebundene land- und forstwirtschaftliche Nutzung

 verboten:

  • Samstag
    • ab 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Groß Gerungs

keine Vorgaben

 

 

Großengersdorf

keine Vorgaben

 

 

Großriedenthal

keine Vorgaben 

 

 

Großschönau 

keine Vorgaben 

 

 

Groß-Siegharts Verordnung Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen, die Erregung von störenden Lärm durch Geräte, sowie die Verrichtung von im Hauswesen anfallenden, ruhestörenden Arbeiten wie Hämmern, Sägen, Holzzerkleinern und dergleichen in Gärten, Höfen und Wohnungen in Gebieten mit geschlossener Verbauung

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Großweikersdorf keine Vorgaben    

Gumpoldskirchen

keine Vorgaben

 

 

Günselsdorf 

Verordnung 

Betrieb von elektrisch- bzw. treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege

ausgenommen: u.a. für Sportstätten der örtlichen Sportvereine, hinsichtlich der mit der üblichen Benützung typischerweise verbundenen Geräuschentwicklung

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Guntersdorf 

keine Vorgaben 

 

 

Guntramsdorf

Verordnung

Verwendung von Rasenmähern, die von Motoren (Benzin, Elektro usw.) angetrieben werden, im verbauten Gebiet

verboten:

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Letzte Aktualisierung: 30. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion